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Kultur- und Tourismustaxe

In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.

Leistungsbeschreibung

Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

21.04.2023

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2230 Steuern
Kornmarkt 12
07545 Gera

Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer und
Übernachtungssteuer

Telefon

0365 838-2230

Fax

0365 838-2235

E-Mail

steuern@gera.de

WWW

Steuern

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchmelzhüttenstraße

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParkhaus am UCI

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Bestätigung der beruflichen Übernachtung

Datenschutzhinweis Kämmerei

Erklärung zur Übernachtungssteuer

Handreichung zur Übernachtungssteuer

Merkblatt für Gast zur Übernachtungssteuer

SEPA-Basislastschriftmandat / Einzugsermächtigung