Kultur- und Tourismustaxe
In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
21.04.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2230 Steuern Gewerbesteuer |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-2235 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchmelzhüttenstraße StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus am UCI Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Bestätigung der beruflichen Übernachtung
Datenschutzhinweis Kämmerei
Erklärung zur Übernachtungssteuer
Handreichung zur Übernachtungssteuer
Merkblatt für Gast zur Übernachtungssteuer
SEPA-Basislastschriftmandat / Einzugsermächtigung