Künstlersozialkasse eine Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, kann es sein, dass Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind. Um das festzustellen, mussten Sie bestimmte Angaben machen und Unterlagen bei der Künstlersozialkasse einreichen. Anhand dieser beurteilte die Künstlersozialkasse, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt.
Die Künstlersozialkasse überprüft Ihre Versicherungspflicht, wenn sich einer der folgenden Punkte ändert:
- die Art Ihrer Tätigkeiten,
- der Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder
- die Rechtsform Ihrer Tätigkeit.
Gleiches gilt, wenn Sie zusätzliche selbstständige Tätigkeiten aufnehmen, die (gegebenenfalls) künstlerisch oder publizistisch sind. Denn diese könnten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sein.
Daher müssen Sie der Künstlersozialkasse alle genannten Änderungen mitteilen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Wenn eine juristische Person oder Gesellschaft die künstlerische oder publizistische Tätigkeit anbietet, muss diese gegebenenfalls Künstlersozialabgabe zahlen.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen. Teilen Sie uns als Änderung die Gründung einer GmbH mit, kann das Ausfüllen auch mehr Zeit in Anspruch nehmen (ungefähr 45 Minuten).
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
- Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
- Anschließend müssen Sie weitere Angaben zur eingetretenen oder beabsichtigten Veränderung Ihrer Tätigkeit machen und Sie können je nach Anliegen weitere Unterlagen hochladen.
Mitteilung per Post:
- Teilen Sie uns formlos mit, was sich an Ihrer Tätigkeit verändert hat.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Sofern vorhanden, fügen Sie Ihrer Mitteilung gern Nachweise bei, die die Veränderung belegen.
- Bei Gründung einer GmbH füllen Sie bitte ergänzend die PDF-Fragebögen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern Teil I und Teil II aus und fügen diese sowie die darin genannten Unterlagen Ihrer formlosen Mitteilung bei.
- Fügen Sie alle Unterlagen zusammen, unterschreiben Sie Ihre Mitteilung und bei Gründung einer GmbH auch die beiden ausgedruckten PDF-Fragebögen und schicken alles an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
- Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
-
Es gibt eine Änderung:
- der Rechtsform Ihrer Tätigkeit
- der Tätigkeit selbst
- oder: Sie haben eine weitere (gegebenenfalls) künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgenommen.
- ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-Fragebögen
- Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.
- Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Es fallen keine Kosten an.
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls schon, bevor diese eintritt.
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Monate
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen sowie von der Art der Änderung. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer 3 Monate.
Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Monate
- Widerspruch
- Nicht alle Mitteilungen zu Änderungen Ihrer Tätigkeit haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
31.03.2023