Zum Inhalt springen
Serviceportal

Kredit mit Tilgungszuschuss für Nutzung von Erdwärme beantragen

Wenn Sie Erdwärme aus der Tiefe zur Energie- und Wärmeerzeugung erschließen und nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • für die Errichtung von Anlagen, um Erdwärme zu nutzen,
  • für Förder- und Injektionsbohrungen, um Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe zur Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung zu erschließen,
  • für Mehraufwendungen bei Bohrungen mit besonderen technischen Risiken.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für Erkundungsbohrungen,
  • für Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen,
  • für Prototypen (Anlagen, die von denen es weniger als 4 Exemplare gibt),
  • wenn Sie Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Hauptkomponenten sind,
  • für Treuhandkonstruktionen,
  • für sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten,
  • für Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Wenn Sie tiefe Erdwärme erschließen und nachhaltig nutzen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen. Sie können für bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten Ihrer Maßnahme einen Kredit bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Art und Nutzung Ihrer Maßnahme ab:

Maßnahmen ausschließlich zur Wärmeerzeugung

  • Anlagenförderung:
    • Sie bekommen EUR 200 Euro pro Kilowatt (kW) errichteter beziehungsweise erweiterter Nennwärmeleistung. Sie können maximal EUR 2 Millionen Zuschuss bekommen.
       
  • Bohrkostenförderung:
    • für die Bohrtiefe ab 400 Meter bis 1.000 Meter unter bekommen Sie EUR 375 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
    • für die Bohrtiefe zwischen 1.000 Meter bis 2.500 Meter unter bekommen Sie EUR 500 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
    • ab einer Bohrtiefe von 2.500 Meter bekommen Sie EUR 750 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),

      Sie bekommen maximal EUR 2,5 Millionen Zuschuss für eine Tiefenbohrung. Insgesamt dürfen Sie bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können also maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
       
  • Mehraufwendungen bei Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko:
    • Für Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko bekommen Sie bis zu 50 Prozent der dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für jede Bohrung (allerdings höchstens 50 Prozent der vorher geplanten Kosten).

      Sie bekommen bis zu EUR 1,25 Millionen Zuschuss für eine Bohrung mit besonderem technischem Risiko. Insgesamt dürfen Sie bei Ihrer Maßnahme bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können also maximal EUR 5 Millionen Zuschuss bekommen.
       

Maßnahmen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung

  • Anlagenförderung:
    • Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der elektrischen Bruttoleistung (P) und der Nennwärmeleistung (Q) ab. Der Zuschuss wird wie folgt berechnet: (1-(P/Q))*EUR 200 je Kilowatt errichteter beziehungsweise erweiterter Nennwärmeleistung. Sie können maximal EUR 1 Million Zuschuss bekommen.
       
  • Bohrkostenförderung:
    • für die Bohrtiefe ab 400 Meter bis 1.000 Meter bekommen Sie EUR 375 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
    • für die Bohrtiefe zwischen 1.000 Meter bis 2.500 Meter unter bekommen Sie EUR 500 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
    • ab einer Bohrtiefe von 2.500 Meter bekommen Sie keinen Zuschuss mehr.

      Sie bekommen bis zu EUR 975.000 Zuschuss für eine Tiefenbohrung. Insgesamt dürfen Sie in Ihrer Maßnahme bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können maximal EUR 3,9 Millionen Zuschuss bekommen.
       
  • Mehraufwendungen bei Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko:
    • Für Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko bekommen Sie bis zu 50 Prozent der dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für jede Bohrung (allerdings höchstens 50 Prozent der vorher geplanten Kosten).

      Sie bekommen bis zu EUR 1,25 Millionen Zuschuss für eine Bohrung mit besonderem technischem Risiko. Insgesamt dürfen Sie bei Ihrer Maßnahme bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können maximal EUR 5 Millionen Zuschuss bekommen.

Wenn Sie

  • ein Unternehmen
    • mit weniger als 250 Beschäftigten
      und
    • weniger als EUR 50 Millionen Jahresumsatz haben und
  • die durch Ihre Maßnahme produzierte Wärme und/oder Energie für den Betrieb eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) genutzt wird,

dann erhöht sich Ihr Zuschuss insgesamt um 10 Prozent.

Kleine und mittlere Unternehmen haben

  • weniger als 250 Beschäftigte
    und
  • einen Jahresumsatz von höchsten EUR 50 Millionen.

Sie bekommen den Zuschuss zur Tilgung erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

  • Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
  • Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
  • Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen beziehungsweise den Kaufvertrag abschließen.
  • Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
    • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
    • dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
  • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.

Anträge können stellen:

  • kleine Unternehmen mit
  • mit weniger als 50 Beschäftigten
    und
  • einem Umsatz von höchstens EUR 10 Millionen im Jahr

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre Maßnahme muss technische Standards erfüllen:
  • Ihre Anlage muss Erdwärme aus mehr als 400 Meter Bohrtiefe erschließen und nutzen,
  • das geförderte Thermalwasser beziehungsweise der Wasserdampf muss mindestens 20 Grad Celsius warm sein und eine geothermische Wärmeleistung von mindestens 0,3 Megawatt haben
  • bei Anlagen für kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung: die Nennwärmeleistung muss mindestens 4.000 Kilowatt betragen
    und
  • die elektrische Bruttoleistung muss kleiner sein als die Wärmeanschlussleistung auf der Abnahmeseite
  • die Wärme und/oder der Strom Ihrer Anlage muss überwiegend in Deutschland genutzt werden
  • Sie müssen Ihre Anlage mindestens 7 Jahre betreiben

Hinweis:
Für Kredite an Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände gelten die üblichen formalen Voraussetzungen.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Antrag auf Tilgungszuschuss für Tiefengeothermie
  • bei Förderung nach „De-minimis“:
    • „De-minimis“-Erklärung
  • bei Förderung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
    • Vereinfachte Selbsterklärung KMU (wenn Ihr Unternehmen eigenständig ist und nicht mit anderen Unternehmen verflochten ist)
      oder
    • Selbsterklärung KMU (wenn Ihr Unternehmen nicht eigenständig ist und mit anderen Unternehmen verflochten ist)
      oder
    • Checkliste Investitionsmehrkosten (wenn Sie Umweltschutz- und Energiebeihilfen beantragen)

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen zur technischen Dokumentation einreichen.

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Verwendungsnachweis für Unternehmen und Freiberufler
  • Technische Anlage zum Verwendungsnachweis

  • entfällt

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 9 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 5 Tage

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (hängt vom Verfahren beim Finanzierungspartner ab)

Hinweis:
Alle benötigten Formulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

12.08.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Telefon

+49 800 5399-001

Fax

+49 69 74319-500

E-Mail

info@kfw.de

WWW

Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Für Beratung zur Finanzierung und Antragstellung:
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein