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Kredit mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien beantragen

Wenn Sie in Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Bereitstellung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Solarkollektoren,
  • Biomasseanlagen,
  • Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen,
  • Wärmespeicher für diese Wärmeerzeuger.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Wenn Sie Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen): 55 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): 45 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.

Förderfähig sind auch Kosten für

  • die Einbindung der Maßnahme in den vorhandenen Prozess und
  • die Ertragsüberwachung und Fehlererkennung der installierten Mess- und Datenerfassungssysteme.

Sie können maximal EUR 10 Millionen Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien beantragen).


Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

  • Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
  • Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
  • Im Beratungstermin überprüft der Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
  • Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Formulare und Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
  • Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
  • Sie bekommen dann von Ihrem Finanzierungspartner Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
  • Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag komplett aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
    • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
    • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
  • Diese Nachweise reichen Sie Ihrem Finanzierungspartner ein.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
  • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift.

Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dafür beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ Zuschüsse beantragen.

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • kommunale Unternehmen
  • Landwirte
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen kreditwürdig sein
  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden
  • die mit der Maßnahme erzeugte Prozesswärme muss zu über 50 Prozent für Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen genutzt werden
  • Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Datenerfassungsblatt Prozesswärme
  • hydraulisches Anlagenschema
  • Angebot der geplanten Anlage
  • bei Contractingvorhaben: Bestätigung zum Contractingvorhaben
  • bei KMU-Förderungen: Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition
  • bei „De-minimis“–Förderungen: „De-minimis“-Erklärung

Welche weiteren Unterlagen Sie in Ihrem Fall gegebenenfalls noch vorlegen müssen, steht in der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“.   

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung der Investitionsmaßnahme

  • keine

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredit

für die Bearbeitung des Antrags: 3 bis 6 Wochen

Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (beim Finanzierungspartner)

Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

23.07.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Telefon

+49 800 5399-001

Fax

+49 69 74319-500

E-Mail

info@kfw.de

WWW

Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Für Beratung zur Finanzierung und Antragstellung:
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein