Kraftfahrzeugzulassung - Kraftfahrzeuge neu oder gebraucht zulassen
Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die
- erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
- bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Für ein Gebrauchtfahrzeug, das
- bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
- bisher nur im Ausland zugelassen war
müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.
Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Es gibt verschiedene Zulassungsvorgänge:
- Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
- Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
- Zulassung Fahrzeuge/Anhänger aus EU-Mitgliedsstaaten
- Zulassung Fahrzeuge/Anhänger aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
Die Beantragung kann durch den Antragsteller persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:
- Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
- Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
- Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
- Ihr persönliches Kennzeichen,
- die abgestempelten Kennzeichenschilder und
- Ihre Zulassungsdokumente.
- Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben, sonst kann die Zulassung versagt werden (§ 15 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)).
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden haben.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular liegt auch bei der Zulassungsstelle vor Ort aus
- Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung vorlegen.
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer
- Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
- zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung bei Fahrzeugen mit
- EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC),
- nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) oder
- Einzelgenehmigung
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code) von einer Versicherung Ihrer Wahl
- Hinweis: Sie können diese meist telefonisch anfordern.
- Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben
- Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen
Antrag: Je nach Verwaltungsaufwand ab EUR 26,80
Kennzeichen: ab EUR 10,20
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens.
Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
27.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
---|---|
Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de
Downloads
Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer