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Kraftfahrzeugzulassung - Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge

Wenn Ihr Fahrzeug von den rechtlichen Vorschriften und deswegen nicht zugelassen werden kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme bekommen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ihr Fahrzeug aus der Ukraine nach Deutschland eingeführt haben, müssen Sie es nach einem Jahr in Deutschland zulassen.

Wenn Ihr Fahrzeug nicht den rechtlichenVorschriften entspricht, benötigen Sie eventuell eine Ausnahmegenehmigung.

 

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Die Ausnahmegenehmigungen müssen vom Fahrzeughalter eingeholt werden.

Wenn das Fahrzeug Ihrem Ehepartner gehört und dieser in der Ukraine verblieben ist, kann die Ausnahmegenehmigungen auch durch Sie beantragt werden.

Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften voll ausgeschöpft sind.

  • Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
  • Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO 
  • Gutachten nach § 21 StVZO
  • Ukrainische Fahrzeugpapiere
  • Versicherungsbescheinigung
  • Zur Verlängerung einer bereits bestehenden Ausnahmegenehmigung: Kopie der alten § 70 StVZO Ausnahmegenehmigung. Und entweder ein Bestätigungsgutachten, dass sich der Zustand des Fahrzeugs seit der letzten Begutachtung nicht verändert hat oder ein erneutes Gutachten nach § 70 StVZO
  • (Soweit bereits vorhanden) Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
  • Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird

Die Gebührenhöhe richten sich nach Nr. 255 Anlage 1 zu der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort wird für jede Entscheidung über eine Ausnahme pro Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person eine Rahmengebühr festgelegt. Liegen bei Antragstellung mehrere baugleiche Fahrzeuge vor, kann eine verminderte Gebühr festgesetzt werden. Die genaue Höhe der Gebühr ist im Einzelfall vom Bearbeitungsaufwand, Geltungsdauer und wirtschaftlichem Vorteil für den Antragsteller abhängig. Die Festsetzung liegt im Ermessen der Behörde.

Gebühr: EUR 10,20 - 511,00

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Klage

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Anlagen können im pdf-Format übermittelt werden:

Die Ausnahmegenehmigungen müssen Sie bei Fahrten mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
 

Weitere Informationen, insbesondere zu den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen entnehmen Sie bitte der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes:

Thüringer Landesverwaltungsamt

20.03.2024

Wenn Sie Ihren Wohnsitz/ Unternehmenssitz in Thüringen haben, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt für Sie zuständig.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja