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Kleinstunternehmen der Grundversorgung – Förderung beantragen

Sie besitzen ein Kleinstunternehmen, das Güter und Dienstleitungen zur Deckung des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs für die lokale Bevölkerung anbietet? Sie wollen sich langlebige Wirtschaftsgüter anschaffen, dann beantragen Sie eine Förderung über KLUG.

Leistungsbeschreibung

Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung unterstützt die bedarfsorientierte Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung (Handel und Dienstleistungen) der ländlichen Bevölkerung. Dazu gehören in erster Linie Kleinstunternehmen für Verbrauchsgüter wie:

•    Lebensmittel-, Back- und Konditoreiwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke
•    Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren
•    Sanitätswaren, Heimtierfutter, Zeitungen und Zeitschriften
•    Pflegedienstleistungen und medizinisch-helfende Behandlungen (z.B. Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie)
•    Friseure, Floristikgeschäfte
•    Gastronomie

Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte. Dazu zählen unter anderem Bauten und bauliche Anlagen. Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte, sowie EDV-Ausstattung. Zusätzlich können Aufwendungen für Beratungs- und Planungsleistungen geltende gemacht werden.

Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind:

•    Ladeneinrichtungen
•    Verkaufstresen
•    Registrierkassen
•    Kühlzellen

Die Zuwendung wird als anteilige Projektförderung in Höhe von 45 % in Form einer De-minimis Beihilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 EUR (netto). Der Gesamtwert der in einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 300.000 EUR, bezogen auf die letzten 3 Jahre, nicht übersteigen.
 

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Antragsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung sowie Auszahlung.

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung

Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter*innen, Jahresumsatz < 2 Mio. EUR), welche Ihr Vorhaben in ländlich geprägten Orten Thüringens (ausgenommen sind Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera) durchführen. 

Der Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung, muss unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe nachgewiesen werden. Bei Gütern und Dienstleistungen, welche nicht am Sitz der Betriebsstätte angeboten werden, gelten die genannten Regelungen für den Ort der Bereitstellung.

Weiterhin muss der Zuwendungsempfänger die erforderliche Qualifikation für die Führung des Betriebes, sowie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.

Die Einreichung der Anträge erfolgt über das TAB-Förderportal.

Die Formulare können dort herunter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.

Aktuell ist der Antrag auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden.

Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung
Gorkistr. 9
99084 Erfurt

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Die Förderanträge können laufend über das TAB-Förderportal gestellt werden.

Widerspruch

Die Einreichung der Anträge erfolgt über das TAB-Förderportal.

Die Formulare können dort herunter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.

Aktuell ist der Antrag auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden.

Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung
Gorkistr. 9
99084 Erfurt

Es gelten folgende Zweckbindefristen:
•    bei geförderten Gebäuden und baulichen Anlagen 12 Jahre ab Fertigstellung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte
•    bei geförderten Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräten 5 Jahre ab Lieferung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte
•    bei EDV-Ausstattung 3 Jahre

Thüringer Aufbaubank

Thüringer Aufbaubank

Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt,

Abteilung Agrarförderung

02.09.2024

Thüringer Aufbaubank

Zuständige Stellen

Gorkistraße 9 99084 Erfurt


Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Telefon

0361 7447-0

Fax

0361 7447-271

E-Mail

info@aufbaubank.de

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Startseite - Thüringer Aufbaubank

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Förderprogramme Übersicht

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

99105 Erfurt


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Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts

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Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen
Burgstraße 5
07545 Gera

Telefon

+49 361 574065-101

Fax

+49 361 574164-333

E-Mail

post.gera@tlllr.thueringen.de

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Internetseite der Zweigstelle Gera

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Rollstuhlgerecht

Nein

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Telefon: +49 361 574062-999

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