Kfz Verwertungsnachweis erhalten
Wenn Sie Ihr altes Auto entsorgen möchten, dann benötigen Sie von der Entsorgungsstelle einen Verwertungsnachweis.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.
Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zusammen mit dem Fahrzeugbrief zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.
Wenden Sie sich für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs an die Kfz-Zulassungsstelle.
Adressen von Entsorgungsbetrieben in Ihrer Nähe (anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen, Annahme- und Rücknahmestellen) erhalten Sie z.B. bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internetangebot der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA). Sie können auch Ihre Fachwerkstatt fragen, ob sie diesen Service anbietet.
TMUEN
04.10.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
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Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de