Kaufvertrag zur Übernahme von Butter in Interventionsbestände abschließen
Wenn Sie Butter vertreiben, können Sie Ware aus Gründen der Marktstützung zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung verkaufen. Reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Europäische Kommission kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Butter an und lagert diese ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Milchsektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.
Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Butter zum Ankauf zum Interventionspreis von 90 Prozent des Referenzpreises und zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung anbieten.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.
Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Butter aus Interventionsbeständen per Verordnung.
Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.
Angebot online einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Interventionsrichtlinie veröffentlicht wird.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
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Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Angebot per Fax oder Post einreichen:
- Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Interventionsrichtlinie der EU gibt.
- Füllen Sie die Formulare aus.
- Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
- Sie handeln mit Butter.
-
Sie müssen eine Kaution zahlen oder eine unbefristete, selbstschuldnerischen Bürgschaft einreichen.
- Detaillierte Informationen über die Kaution können Sie der Interventionsrichtlinie entnehmen.
- Weitere Voraussetzungen für die Angebotseinreichung und Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie den Interventionsrichtlinien entnehmen.
- Angebotsformular
- Bürgschaftsformular, falls keine Überweisung der Kaution getätigt wird
- Welche weiteren Unterlagen die BLE gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.
Es fallen keine Kosten an.
Fristen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.
Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.
- Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
04.10.2024
Angebot zum Verkauf von Butter zur Übernahme in Interventionslager online einreichen
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513 |
---|---|
Telefon | +49 228 6845-3463 |
Telefon | +49 228 6845-3431 |
Fax | +49 22899 6845-3962 |
WWW | Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung |
Öffnungszeiten | Telefonsprechzeiten: Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |