Inkassodienstleistung - Erlaubnis
Wer geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchte, muss diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde verfügt und diese entsprechend nachweist. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind
- das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
- die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Erlaubnisfrei sind Rechtsdienstleistungen, die als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen (z.B. Einziehung von Kundenforderungen, die einer Werkstatt erfüllungshalber abgetreten wurden). Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist für diese Dienstleistungen nicht erforderlich.
Wenden Sie sich an das Landgericht Erfurt.
Mit dem Antrag sind insbesondere vorzulegen:
- zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsganges und der bisherigen Berufsausübung
- Führungszeugnis
- Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis erfolgt ist
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist, gegebenenfalls eine Kopie des Bescheids
- Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde (z.B. Zeugnisse)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.
Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich in Deutschland ausüben.
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)
27.02.2015
Zuständige Stellen
Domplatz 37 99084 Erfurt
Stelle | Landgericht Erfurt |
---|---|
Telefon | 0361 57353-3535 |
Fax | 0361 57353-3579 |
WWW | https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
99107 Erfurt
Stelle | Landgericht Erfurt |
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Telefon | 0361 57353-3535 |
Fax | 0361 57353-3579 |
WWW | https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |