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Ingenieurkammer - Löschung der Eintragung(en)

Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Thüringen beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Leistungsbeschreibung

Kammermitglieder können gemäß § 21 Abs. 3 und 6 ThürAIKG die Löschung ihrer Eintragung(en) bei der Ingenieurkammer Thüringen beantragen.

Antragsformulare finden Sie unter www.ikth.de, im internen Bereich Menüpunkt "Intern - Formulare und Vordrucke

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

zur elektronischen Antragstellung

https://ikth.de/intern/download/formulare-und-vordrucke

Bitte wenden Sie sich an:

Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt

Telefon: (0361) 228730
Fax: (0361) 22873-50
E-Mail: info@ikth.de

Die Eintragung natürlicher Personen in die Listen nach § 21 Abs. 3 und 6 ist nach § 13 ThürAIKG zu löschen, wenn die eingetragene Person

  • verstorben ist,
  • dies gegenüber der Kammer schriftlich verlangt,
  • ihre Hauptwohnung, berufliche Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Thüringen aufgegeben hat und keinen Antrag nach § 13 Abs. 6 Satz 1 ThürAIKG stellt,
  • Hauptwohnung, berufliche Niederlassung oder der Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit trotz Nachforschung nicht mehr festzustellen ist; die Frist für die Nachforschung beträgt 3 Monate,
  • nach Eintragung Tatsachen eingetreten oder bekannt geworden sind, die nach § 12 Abs. 1 ThürAIKG in einem Eintragungsverfahren zur Versagung der Eintragung führen müssten,
  • die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen,
  • in einem Ehrenverfahren unanfechtbar auf Löschung der Eintragung erkannt worden ist.

Die Eintragung(en) kann/können gelöscht werden, wenn nach der Eintragung Tatsachen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ThürAIKG eingetreten oder bekannt geworden und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind.

Der Antrag auf Ruhen muss in Schriftform mit Benennung des Grundes unter Vorlage des Nachweises und der Zeitangabe erfolgen. Das Ruhen kann zum 30.06. oder 31.12. des laufenden Jahres für die Dauer von maximal 5 Jahren beantragt werden.

Der Antrag auf Löschung muss in Schriftform erfolgen.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Kostenordnung der Ingenieurkammer Thüringen wird eine Löschgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben (per Rechnung).

Die Löschung erfolgt zum Monats- oder Jahresende des eingereichten Antrages.

Über die Entscheidung zur Löschung der Eintragung(en) entscheidet der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen gemäß § 26 ThürAIKG.

Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragsstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes erhoben werden.

Ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren findet nicht statt.

Diese finden Sie unter www.ikth.de, im internen Bereich Menüpunkt „Intern – Formulare und Vordrucke“.

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Ingenieurkammer Thüringen - Löschung der Eintragung(en)

www.ikht.de

Der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen erlässt über die erfolgte Löschung einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Ingenieurkammer Thüringen

17.04.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt

Telefon

0361 228730

Fax

0361 2287350

E-Mail

info@ikth.de

WWW

Ingenieurkammer Thüringen

Öffnungszeiten

Mo 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*

Di 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*

Mi 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*

Do 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*

Fr 08:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr*

*ausschließlich mit Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleThüringer Landtag/IHK

Straßenbahn1

Parkplatz

ParkplatzParkhaus Am Stadion

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Löschung der Eintragung(en)