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Ingenieurkammer – Eintragung Verzeichnis eingeschränkte Bauvorlageberechtigung

Die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung ermöglicht die Einreichung von Bauvorhaben in Thüringen. Eine Verzeichniseintragung bei der Ingenieurkammer Thüringen sowie eine Berufshaftpflichtversicherung sind dabei Voraussetzung.

Leistungsbeschreibung

Ingenieurinnen und Ingenieure mit einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung können in Thüringen geringfügige oder technisch einfache Bauvorhaben durchführen, das heißt im Detail:

  • freistehende oder nur einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3
  • eingeschossige gewerblich genutzte Gebäude, die keine Sonderbauten sind
  • land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude, die keine Sonderbauten sind

Die Ingenieurkammer Thüringen ist gemäß der Thüringer Bauordnung verpflichtet, das Verzeichnis der Personen mit eingeschränkter Bauvorlageberechtigung in Thüringen zu führen. Eintragungen anderer Bundesländer gelten in Thüringen nicht, da jedes Bundesland eigene Standards an die eingeschränkte Bauvorlage stellt.

Ingenieurinnen und Ingenieure können sich auch ohne Wohnsitz oder eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit in Thüringen in das Verzeichnis per Antragsverfahren eintragen lassen.

Die Eintragung in das Verzeichnis der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung erfordert keine Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Thüringen. Personen, die im Verzeichnis eingetragen sind, haben keine vollwertige Bauvorlageberechtigung. Die Bauämter haben zu prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen beim Bauantrag gegeben sind.

  • Sie reichen den Antrag bei der Ingenieurkammer Thüringen ein.
  • Binnen eines Monats bestätigt Ihnen die Ingenieurkammer Thüringen den Eingang des Antrages einschließlich der vorgelegten Nachweise.
  • Die Ingenieurkammer Thüringen teilt Ihnen gegebenenfalls mit, welche Nachweise noch fehlen.
  • Über den Antrag wird spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der vollständigen Nachweisunterlagen entschieden, wobei diese Frist um einen weiteren Monat verlängert werden kann.
  • Nach Prüfung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Ihnen ein entsprechender Bescheid zugestellt. Die darin getroffene Entscheidung stellt einen Verwaltungsakt dar.
  • Die von Ihnen vorgelegten Unterlagen verbleiben bis zur Löschung aus dem Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Thüringen und werden dort für die Dauer von 5 Jahren archiviert.

In das Verzeichnis der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung bei der Ingenieurkammer Thüringen wird auf Antrag eingetragen, wer einen berufsqualifizierten Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen und eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung gemäß des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) nachweist. Als Bauingenieure in diesem Sinne müssen Sie Absolventin beziehungsweise Absolvent einer Hoch- und Fachschule sein. Im Rahmen eines Studiums des Bauingenieurwesens sind Ihnen dabei der wesentliche Lehrinhalt in den Fächern, wie Baustatik, Baumechanik, Baustoffkunde, Bauphysik, konstruktiver Ingenieurbau oder Wasserbau, vermittelt worden. Im Detail sind diese Voraussetzungen zu erfüllen:

  • ein hauptsächlich auf das Bauingenieurwesen ausgerichteter Studiengang mit der Bezeichnung "Bauingenieurwesen" oder entsprechenden Studiengängen mit mindestens 3 Studienjahren, die 180 Leistungspunkte im Sinne des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer System - ECTS) entsprechen
  • Mindestens 135 ECTS-Punkte müssen in Studienfächern erworben werden, die dem Bauwesen zugeordnet werden können. Hierzu gehören:
    • Studienfächer, die ein fundiertes Grundlagenwissen im thematisch-naturwissenschaftlichen Bereich vermitteln: insbesondere Höhere Mathematik, technische Mechanik, Bauphysik, Bauchemie, Baustoffkunde und Technisches Darstellen
    • Studienfächer, die allgemeine fachspezifische Grundlagen des Bauingenieurwesens vermitteln: insbesondere Baukonstruktion, Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Bauinformatik, Geoinformatik, Digitales Bauen, numerische Modellierung, Geotechnik, Bodenmechanik und Geodäsie
    • Studienfächer, die spezifische Kenntnisse des konstruktiven Ingenieurbaus vermitteln: insbesondere Baustatik, Massivbau (Beton-, Stahlbeton- und Mauerwerksbau), Stahl- und Metallbau, Holzbau, Verbundbau, Glasbau und Kunststoffe, Brückenbau
    • Studienfächer, die vertiefte Kenntnisse in bauingenieurspezifische Spezialbereiche vermitteln: insbesondere Wasserwirtschaft, Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Altlasten, Verkehrsplanung, öffentliche Verkehrssysteme und Verkehrswege (Straße, Schiene), Straßenwesen
    • Studienfächer, die vertiefte Kenntnisse des Baumanagements vermitteln: insbesondere Bauprojektmanagement, Bauprozessmanagement und Baubetriebswirtschaft, Bauplanungsmanagement
    • Studieninhalte, die weitere allgemeine Grundlagen vermitteln: insbesondere Baurecht, genauer Planungsrecht, Ordnungsrecht, Zivilrecht (Verträge, Haftung), Bauen im Bestand, Ökologie, Fremdsprachen (Fachwortschatz) und technische Gebäudeausrüstung.
  • Der Anteil der ersten 4 genannten Studienfächer muss dabei mindestens 110 ECTS-Punkte betragen.

Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder gleichgestellten Staaten als eingeschränkt Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, besitzen die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung auch ohne Eintragung in das entsprechende Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Thüringen, wenn sie

  • eine vergleichbare Berechtigung besitzen und
  • dafür vergleichbare Anforderungen, wie vorstehend ausgeführt, erfüllen mussten.

Diese haben das erstmalige Tätigwerden als eingeschränkt Bauvorlageberechtigte im Freistaat Thüringen vorher der Ingenieurkammer Thüringen anzuzeigen und hierbei einen entsprechenden Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Ausübung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung im Herkunftsland sowie die Erfüllung der Voraussetzungen vorzulegen.

  • Kopie Personalausweis/Reisepass
  • Kopie akademischer Abschlussurkunde(n) und Zeugnisse(n) mit Fächerübersicht und Leistungspunkten (ECTS) gemäß den Anforderungen der Thüringer Bauordnung (ThürBO), Anlage "Leitlinien zu Ausbildungsinhalten"
  • Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG)

Es gibt keine Frist.

Gegebenenfalls Fristenverlängerung in Ausnahmefällen möglich.

Bearbeitungsdauer: 1 - 12 Wochen

Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb 1 Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes, erhoben werden.

Ein Vor- beziehungsweise Widerspruchsverfahren findet nicht statt.

Ingenieurkammer Thüringen

Thüringer Finanzministerium

25.11.2024

Ingenieurkammer Thüringen

Zuständige Stellen

Stelle

Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt

Telefon

0361 228730

Fax

0361 2287350

E-Mail

info@ikth.de

WWW

Ingenieurkammer Thüringen

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr*

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr*

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr*

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr*

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr*

*ausschließlich mit Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleThüringer Landtag/IHK

Straßenbahn1

Parkplatz

ParkplatzParkhaus Am Stadion

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung gem. ThürBO

Merkblatt zur Verzeichniseintragung der eingeschränkten Bauvorlage