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Hundesteuer Ermäßigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.

  • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
  • Kommunale Satzung

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

03.05.2023

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2230 Steuern
Kornmarkt 12
07545 Gera

Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer und
Übernachtungssteuer

Telefon

0365 838-2230

Fax

0365 838-2235

E-Mail

steuern@gera.de

WWW

Steuern

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchmelzhüttenstraße

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParkhaus am UCI

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja