Hundesteuer anmelden
Wenn Sie Halter eines Hundes ist, müssen Sie sich für die Hundesteuer anmelden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund anzumelden.
Die Anmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
- Kommunale Satzung
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
03.05.2023
Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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Telefon | |
Fax | 0365 838-1901 |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeinrichstraße Busalle Buslinien Straßenbahnalle Straßenbahnlinien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |