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Heimbetreuung

Sie können einen Heimplatz beantragen, wenn Sie sich in einer besonderen Bedarfssituation befinden.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützt der Sozialhilfeträger bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

 Ihr örtlich zuständiges Sozialamt beantwortet Ihre Fragen und hilft Ihnen weiter.

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

25.06.2012