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Haftungs- und Pflichtversicherungsbestimmungen in einem anderen Mitgliedstaat

Wenn Sie eine Haft- oder Pflichtversicherung in einem anderen Mitgliedstaat abschließen wollen, finden Sie hierzu die relevanten Informationen.

Leistungsbeschreibung

Berufshaftpflichtversicherung

Wer in Deutschland eine Tätigkeit in bestimmten Berufen aufnimmt, hat die Pflicht, sich gegen Haftungsansprüche zu versichern , die aus der Ausübung der Tätigkeit resultieren können. Solche Schäden können Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Eine solche Versicherung nennt man eine Berufshaftpflichtversicherung .

Betroffen sind Berufe, deren Ausübung mit einem erhöhten Risiko versehen ist, anderen Menschen Schaden zuzufügen. Die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sowie weitere Bestimmungen, Schadensfälle, Deckungssummen etc., sind zwischen einzelnen Berufen und bei einzelnen Berufen auch zwischen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Insbesondere für folgende Berufsgruppen besteht eine bundesrechtliche Grundlage für die Haftpflichtversicherung:

  • Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Abs. 1 Nr. 4 GewO
  • Inkassounternehmen gemäß §12 Abs. 1 Nr. 3 RDG
  • Notare gemäß § 19a BNotO
  • Rechtsanwälte gemäß § 51 BRAO
  • Steuerberater gemäß § 67 StBerG
  • Wirtschaftsprüfer gemäß § 54 WPO

Neben gegebenenfalls auch zusätzlich zu bundesrechtlichen Regelungen können Vorgaben auch aus landesrechtlichen oder berufsständischen Regelunge n resultieren.

Beispiele hierfür sind:

  • Architekten beispielsweise Abs. 1 Nr. (9) Berufsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg
  • Apotheker beispielsweise Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. mit Art. 59 Abs. 1 des bayerischen HKaG
  • Ärzte beispielsweise § 21 der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer)
  • Ingenieure beispielsweise § 11 NIngG)

Zusätzlich können auch bestimmte Gesellschafsformen Versicherungspflichten unterliegen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Von einer Berufshaftpflicht zu unterscheiden ist eine Betriebshaftpflichtversicherung . Diese erstreckt sich auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der Personen, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Darüber hinaus existiert die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung . Diese bezieht sich auf durch berufliche Tätigkeit hervorgerufene Schäden am Vermögen, die nicht in unmittelbarer Folge von Personen- oder Sachschäden stehen. 

Welche Arten von Risiken Pflichtversicherungen abdecken ist von der jeweiligen Versicherung abhängig.

  • Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Fehler oder Fahrlässigkeit bei der Ausübung der beruflichen Pflichten bzw. in der Geschäftstätigkeit ab.
  • Die allgemeine Haftpflicht deckt Schäden aus unerlaubter Handlung ab. Dabei handelt es sich um ein generelles Schadensersatzrecht Dritter, welches bei der Ausübung des Berufes bzw. der Geschäftstätigkeit entstanden ist).

Grundlage für das Versicherungswesen ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

20.12.2022

Weitere Informationen können auch über die zuständigen Kammern und Berufswerke abgerufen werden.

Informationen zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen in anderen Ländern können  auf dem GTAI Portal über die Suchfunktion, mit dem Stichwort „Pflichtversicherung“ gefunden werden.

Zuständige Stellen

Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 18615-0

Fax

+49 30 18615-7010

E-Mail

poststelle@bmwk.bund.de

E-Mail

info@bmwk.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

WWW

Einheitliche Ansprechpartner

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

11019 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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Villemombler Straße 76 53123 Bonn, Stadt


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