Güterkraftverkehrsbetrieb: Genehmigung - Fachkundebescheinigung ausstellen
Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt? Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis -...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt? Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis - Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. eine Lizenz (Gemeinschaftslizenz oder EU-Genehmigung).
Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis/Lizenz ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Der Unternehmer oder der Verkehrsleiter muss fachlich geeignet sein. Können Sie oder der Verkehrsleiter die fachliche Eignung durch eine mindestens 10jährige ununterbrochene (4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009) leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachweisen, dann kann Ihnen die zuständige Stelle eine entsprechende Fachkundebescheinigung ausstellen.
Der zuständigen Stelle müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, die die Tätigkeit belegen. Hierzu eignen sich z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen. Die zuständige Stelle kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen.
Die fachliche Eignung kann alternativ durch eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen werden.
Außerdem können Sie die fachliche Eignung auch durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Speditionskaufmann) nachweisen, soweit die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 bereits abgeschlossen oder begonnen wurde.
In diesem Fall müssen Sie ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorlegen.
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
- Personalausweis
- Zeugnisse
- Bescheinigungen
- Antragsformulare der örtlich zuständigen IHK
Die Erteilung der Fachkundebescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.
Es sind keine Fristen zu beachten.
IHK Ostthüringen zu Gera
11.07.2018
Untere Verkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stellen
Gaswerkstraße 23 07546 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
07490 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |