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Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung beantragen

Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderungen im Straßenverkehr durchführen möchten, dann müssen Sie sich dies vorher genehmigen lassen.

Leistungsbeschreibung

Genehmigungsbehörden für die Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Personenverkehr sind das Thüringer Landesverwaltungsamt und die unteren Verkehrsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig für:

  • die Erteilung von Genehmigungen für den Straßenbahnverkehr und den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Omnibusse und Pkw),
  • die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, Mietomnibusverkehr),
  • die Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (§ 43 Abs. 1 BOKraft).

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für:

  • die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Pkw).

Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4720 Straßenverkehr
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet.

Im Bereich des Güterverkehrsrechtes werden u.a. nationale Erlaubnisse und Gemeinschaftslizenzen erteilt. Im Personenbeförderungsrecht können Erlaubnisse für Mietwagen- und Taxiverkehr beantragt werden. Außerdem erfolgt die Abnahme der Ortskenntnisprüfung auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung.

Telefon

0365 838-4720

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenverkehr

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja