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Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

Leistungsbeschreibung

Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

  • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
    • Online-Formular,
    • Brief (per Post),
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
  • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
  • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

  • keine

  • keine

  • keine

  • keine

  • Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

18.08.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Bundeskartellamt (BKartA)
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 9499-0

Fax

+49 228 9499-400

E-Mail

info@bundeskartellamt.bund.de

WWW

www.bundeskartellamt.de

Öffnungszeiten

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr 

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein