Kfz: Ordnungswidrigkeiten
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem...
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Leistungsbeschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr.
Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2430 Zentrale Bußgeldstelle Die Zentrale Bußgeldstelle im Fachdienst Ordnungsangelegenheiten führt stadtverwaltungsweit Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch. Sie ist zuständig für die Bearbeitung aller Bußgeldtatbestände aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Gera, wenn eine Geldbuße ab 40,00 EUR festgesetzt werden soll bzw. Verwarngelder wegen geringfügiger Ordnungswidrigkeiten (bis zu 35,00 EUR), die die einzelnen Fachdienste aufgrund festgestellter Ordnungswidrigkeiten selbst anbieten, nicht innerhalb einer gesetzten Frist (meist eine Woche) bezahlt werden. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-2435 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |