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Beschwerden und Petitionen

Beschwerde gegen Beschlüsse des DPMA einlegen

Gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Schutzrechtsverfahren können Sie Beschwerde einlegen.

Leistungsbeschreibung

Gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Patentabteilungen, der Gebrauchsmusterstellen und Gebrauchsmusterabteilungen, der Markenstellen und Markenabteilungen sowie der Designstellen und Designabteilungen des DPMA können Sie Beschwerde einlegen. Wird beispielsweise Ihre Schutzrechtsanmeldung durch Beschluss zurückgewiesen, können Sie gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.

In einem ersten Schritt prüft das DPMA in der Regel selbst, ob die Beschwerde zulässig und begründet ist. Ist dies der Fall, hilft es der Beschwerde selbst ab und hebt den Beschluss auf. Hält es die Beschwerde hingegen für unzulässig oder unbegründet, legt es die Beschwerde dem Bundespatentgericht vor. Das Bundespatentgericht entscheidet dann über die Beschwerde, unter Umständen nach einer mündlichen Verhandlung.

  • Die Beschwerde können Sie schriftlich beim DPMA einreichen.
  • Bei Beschwerden in Patent- und Markenverfahren können Sie Ihre Beschwerde auch als elektronisches Dokument einreichen. Dazu brauchen Sie
    • eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser und
    • die kostenlose Software "DPMAdirektPro".
  • Überweisen Sie die Beschwerdegebühr.
  • In einseitigen Verfahren prüft das DPMA zunächst, ob die Beschwerde zulässig und begründet ist.
  • Hält das DPMA die Beschwerde für zulässig und begründet, hebt es den Beschluss auf.
  • Hält es die Beschwerde hingegen für unzulässig oder unbegründet, so legt es die Beschwerde dem Bundespatentgericht zur Durchführung des weiteren Verfahrens vor.
  • Wenn Ihnen als dem Beschwerdeführer ein anderer Beteiligter gegenübersteht (beispielsweise der Antragsgegner im Akteneinsichtsverfahren), legt das DPMA die Beschwerde sofort dem Bundespatentgericht vor. Das Bundespatentgericht gibt den Beteiligten die Gelegenheit, sich zu äußern, und entscheidet dann über die Beschwerde.

  • Beschluss einer Prüfungsstelle oder Patentabteilung, einer Gebrauchsmusterstelle oder Gebrauchsmusterabteilung, einer Markenstelle oder Markenabteilung oder einer Designstelle oder Designabteilung des DPMA
  • Sie waren am Verfahren vor dem DPMA beteiligt und sind durch die Entscheidung des DPMA beschwert.
  • Form- und fristgerechte Einlegung der Beschwerde
  • Wenn Sie weder in Deutschland wohnen noch einen Geschäftssitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, benötigen Sie einen Vertreter (Patent- oder Rechtsanwalt), der zur Vertretung im Verfahren vor dem Bundespatentgericht befugt ist.

Der Beschwerde und allen Schriftsätzen soll eine Abschrift für die übrigen Verfahrensbeteiligten beigefügt werden.

  • Beschwerdegebühr: EUR 50,00 bis EUR 500,00

  • Einlegen der Beschwerde: grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses
  • Ausnahme in Kostenfestsetzungsverfahren (Patenteinspruch, Gebrauchsmusterlöschung, Markenwiderspruch, Designnichtigkeit): innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses
  • Zahlung der Beschwerdegebühr: innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses
  • Ausnahme bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss (Patenteinspruch, Gebrauchsmusterlöschung, Markenwiderspruch und Designnichtigkeit): innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Beschlusses

Im Durchschnitt 25 Monate

Formulare: keine

Schriftform nötig: Ja

Onlineverfahren möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

18.03.2020

Zuständige Stellen

Zweibrückenstraße 12 80331 München, Landeshauptstadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt

Telefon

+49 89 2195-1000
Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten

Fax

+49 89 2195-2221
Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges

Fax

+49 89 2195-4000
Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren

E-Mail

info@dpma.de

WWW

Internetseite des DPMA

Öffnungszeiten

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr

Aufzug

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Rollstuhlgerecht

Nein

80297 München, Landeshauptstadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

80297 München, Landeshauptstadt

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Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten

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+49 89 2195-4000
Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren

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Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr

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Nein

Gitschiner Straße 97 10969 Berlin, Stadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin, Stadt

Fax

+49 30 25992-404

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Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin des DPMA

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Freitag: 7:30 - 14:00 Uhr

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Nein

10958 Berlin, Stadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin

10958 Berlin, Stadt

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+49 30 25992-404

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info@dpma.de

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Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin des DPMA

Öffnungszeiten

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Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 14:00 Uhr

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Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena

07748 Jena

Fax

+49 3641 40-5800
Eingaben zu bestehenden Designverfahren

Fax

+49 3641 40-5690
Allgemeine Anfragen und Sonstiges

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WWW

DPMA-Dienststelle in Jena

Öffnungszeiten

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Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Zweibrückenstraße 12 80331 München, Landeshauptstadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt

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+49 89 2195-1000
Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten

Fax

+49 89 2195-2221
Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges

Fax

+49 89 2195-4000
Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren

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info@dpma.de

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Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

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80297 München, Landeshauptstadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice

80297 München, Landeshauptstadt

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+49 89 2195-1000
Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten

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+49 89 2195-2221
Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges

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+49 89 2195-4000
Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren

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Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
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Rollstuhlgerecht

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