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Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen)

Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil bestimmte Arbeiten aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen...

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil bestimmte Arbeiten aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang auch an Sonn- und Feiertagen erfordern, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung. Dies kann z.B. Tunnelbauarbeiten oder stark witterungsabhängige Konservierungsarbeiten betreffen, soweit sie nicht bereits nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG gesetzlich zulässig sind. Die Bewilligung wird ausschließlich für die fortzuführende Tätigkeit selbst und die damit unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten erteilt.

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.

- aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen ist ein ununterbrochener Fortgang der Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen erforderlich

Der Antrag ist in einem formlosen Schreiben zu stellen.

Der Antrag muss u.a. enthalten (näherer Angaben ergeben sich aus der Anlage):

  • Benennung des Betriebes / gegebenenfalls der Baustelle,
  • Anzahl der pro Schicht zu beschäftigenden Arbeitnehmer,
  • Beschreibung des Verfahrens,
  • konkreter Zeitraum der beantragten Bewilligung (erster/letzter Sonntag/Feiertag),
  • Begründung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen

Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor dem ersten Sonn- und Feiertag, an dem Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, bei der zuständigen Stelle eingehen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen.

Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Widerspruch, gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht).

Hinweise zur Antragsstellung gemäß § 13 Abs. 4 ArbZG

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

12.05.2017

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 573831-000

Fax

0361 573831-062

E-Mail

as-mitte@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Telefon

0361 573831-000

Fax

0361 573831-062

E-Mail

as-mitte@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Hinweise zur Antragstellung nach § 13 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)