Sondernutzung von Straßen - Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße beantragen
Möchten Sie Waren oder Leistungen auf der Straße anbieten, benötigen Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.
Dazu gehört auch die Ausnahme vom Verbot, Lautsprecher zu betreiben sowie Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.
Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wir erarbeiten gegenwärtig ein modernes online-Verwaltungsverfahren für Ihre Anträge und Auskünfte, welches wir Ihnen bald zur Verfügung stellen.
Bis dahin nutzen Sie bitte weiterhin die Formulare Ihrer Behörde auf deren Internetseite, per E-Mail oder Postweg oder durch persönliches Erscheinen.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
05.10.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4705 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |