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Standortsuche und Standortwahl

Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

Als Besitzer/in eines Grundstücks oder aus anderen Gründen Interessierte/r, können Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück später einmal als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan stellt dar, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Gemeinde und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z. B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt.

Sie können sich ohne Voraussetzungen an Ihre Gemeinde wenden.

Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

Keine

Keine

keine

keine

Es kann – insbesondere, wenn Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben – sinnvoll sein, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

04.05.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - 4400 Stadtplanungsamt
Amthorstraße 11
07545 Gera

Telefon

0365 838-4401

Fax

0365 838-4405

E-Mail

Stadtplanung@gera.de

WWW

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Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Aufzug

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Rollstuhlgerecht

Ja