Zuteilung von Frequenzen für Erdfunkstellen im Satellitenfunk beantragen
Sie sind ein Unternehmen oder eine Organisation und möchten Satellitenkommunikationsdienste mithilfe von Erdfunkstellen nutzen? Dann müssen Sie dafür entsprechende Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.
In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie öffentlichen oder innerbetrieblichen Funkverkehr über eine Satellitenerdfunkstelle betreiben möchten, beantragen Sie bei der BNetzA die Frequenzen. Den Antrag können Sie online oder per Post stellen.
Im Antragsformular machen Sie Angaben unter anderem zu den Eigenschaften
- der Erdfunkstelle,
- des Satellitensystems und
- des Übertragungssystems.
Die BNetzA überprüft, ob eine den Vorgaben entsprechende und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist. Wenn keine Störungen drohen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen ein entsprechender Frequenzbereich zugeteilt.
Die BNetzA teilt Frequenzen für Satellitenerdfunkstellen für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Nutzung neu beantragen.
Für den reinen Empfangsbetrieb von Erdfunkstellen benötigen Sie keine Frequenzzuteilung.
Sie können die Zuteilung von Frequenzen für Erdfunkstellen online, und schriftlich per Post oder E-Mail beantragen.
Frequenzzuteilung online beantragen:
- Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf.
- Zur Anmeldung benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel ein persönliches ELSTER-Zertifikat oder ein ELSTER-Organisationszertifikat.
- Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular ab.
- Die BNetzA prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
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Die BNetzA sendet Ihnen per Post
- die Frequenzzuteilung und
- den Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
-
Sie können das Formular
- am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern oder
- es herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
- Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an die BNetzA.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
- Die Zuweisung für den Funkdienst ist in der Frequenzverordnung vorhanden.
- Die Frequenzen sind im Frequenzplan für Satellitenfunk ausgewiesen.
- Die nationale und gegebenenfalls erforderliche internationale Frequenzkoordinierung für die Erdfunkstelle kann erfolgreich abgeschlossen werden.
- Die Frequenznutzung erfolgt innerhalb eines international koordinierten Satellitennetzes.
- Eine den Vorgaben entsprechende und störungsfreie Frequenznutzung ist sichergestellt.
- Antrag auf Frequenzzuteilung für Satellitenfunk (Erdefunkstellen)
- gegebenenfalls Nutzungskonzept
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gegebenenfalls Nachweise zu den subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Leistungsfähigkeit
- Fachkunde
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Gebühr für die Frequenzzuteilung
- Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
- Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.
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Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung
- Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
- Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.
Links
- Besondere Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für Frequenzzuteilungen (Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur – Frequenzzuteilungen – BNetzA BGebV-FreqZut)
- Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)
Sie sollten die Frequenzzuteilung spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn beantragen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit des Antrages ab.
Bearbeitungsdauer: 1 - 6 Wochen
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Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
18.03.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 223 |
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Öffnungszeiten | Servicezeiten: Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |