Wappen der Kommunen - Genehmigung der Verwendung
Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann müssen Sie sich hierfür vorher die Genehmigung einholen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt. Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen der Gesetze.
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Die Genehmigung der Verwendung von Wappen ist für die Gemeinden und Städte in § 7 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und für die Landkreise in § 90 Absatz 2 ThürKO geregelt.
Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Die Kommunen können die Verwendung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch eine Satzung regeln. In der Satzung kann die Verwendung eines Wappens ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bedroht sein.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
28.12.2022
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 1020 Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Das Aufgabenfeld der Abteilung Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtverwaltung Gera ist sehr vielfältig. Wir beraten die Verwaltungsspitze sowie die Fachdienste in presse- und öffentlichkeitsrelevanten Fragen und informieren die Medien über kommunale Anliegen. Zudem geben wir regelmäßig öffentliche Bekanntmachungen heraus und verfassen redaktionelle Beiträge für das Geraer Wochenmagazin. Broschüren werden außerdem von den Mitarbeitern des Fachdienstes vermarktet. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-1005 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSorge Markt StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus am UCI Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |