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Erlaubnisse und Genehmigungen

Wahl und Wechsel von Verwahrstellen genehmigen lassen

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft müssen Sie grundsätzlich jede Wahl und jeden Wechsel zu einer neuen Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Leistungsbeschreibung

Verwahrstellen dienen zur Verwahrung von Vermögensgegenständen von Investmentvermögen. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie frei wählen, welche Verwahrstellen Sie für Ihre Dienstleistungen nutzen, sofern die Verwahrstelle die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Allerdings müssen Sie grundsätzlich jede Wahl und jeden Wechsel einer neuen Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Außerdem kann die BaFin Ihnen einen Wechsel der Verwahrstelle auferlegen, wenn die Verwahrstelle ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt oder ihr Anfangskapital die vorgeschriebene Mindesthöhe unterschreitet.

Wenn Sie die Wahl oder den Wechsel zu einer neuen Verwahrstelle beantragen wollen, nutzen Sie hierfür online die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin:

  • Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an. 
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Anzeigeverfahren KAGB – Fonds".
    • Beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
  • Wählen Sie "Meldung einreichen" und füllen Sie den OnlineAntrag aus. 
  • Laden Sie nach erfolgter Freischaltung die erforderlichen Dokumente hoch. Übermitteln Sie alle Dokumente ausschließlich über die MVP. 
  • Nach erfolgreicher Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung der BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihr Anliegen.
  • Wenn die Unterlagen vollständig sind und die Wahl oder der Wechsel der Verwahrstelle den gesetzlichen Anforderungen entspricht, erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung der BaFin.

Sie wollen ein neues Investmentvermögen auflegen beziehungsweise für ein bestehendes Investmentvermögen die Verwahrstelle wechseln.

  • Anzeige Auswahl oder Wechsel der Verwahrstelle
  • Fügen Sie der Anzeige eine Aufzählung der zu verwaltenden Investmentvermögen einschließlich Angaben zur neuen Verwahrstelle bei.
  • Bei Bestellung einer Verwahrstelle für ein OGAWInvestmentvermögen, zu der eine Gruppenverbindung besteht, fügen Sie einen Bericht in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen bei.
  • Sofern das betreffende Institut oder die Zweigniederlassung nicht bereits mit Genehmigung der BaFin als Verwahrstelle für Investmentvermögen der gleichen Art tätig ist beziehungsweise auf Anforderung der BaFin, fügen Sie folgende Unterlagen bei:
    • Lebensläufe der für die Verwahrstellenfunktionen zuständigen Geschäftsleitung, es sei denn, diese liegen der BaFin bereits vor und sind nicht älter als 1 Jahr  
    • Geschäftsplan 
    • Darstellung der organisatorischen Vorkehrungen einschließlich der personellen Struktur und Ausstattung  
    • Verwahrstellenvertrag, gegebenenfalls in der final verhandelten Fassung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Zweigniederlassung über die Prüfung 

Wenn die Verwahrstelle oder der Treuhänder bereits Gegenstand einer Genehmigung oder Prüfung war: 302,00 Euro Wenn die Verwahrstelle oder der Treuhänder noch nicht Gegenstand einer Genehmigung oder Prüfung war: Gebühr nach Zeitaufwand

Gebühr: EUR 302,00

Sie müssen die Genehmigung haben, bevor Sie die Verwahrstelle beauftragen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, wenn das betreffende Institut bereits als Verwahrstelle für Investmentvermögen der gleichen Art tätig ist.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

  • Widerspruch. 
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

05.07.2023

Zuständige Stellen

Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

De-Mail

poststelle@bafin.de-mail.de

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