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Erlaubnisse und Genehmigungen

Vertrieb von inländischen Publikums-AIF in Deutschland anzeigen

Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF, also Alternative Investmentfonds, in Deutschland vertreiben? Dann müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Publikums-AIF sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital einsammeln. Dieses Kapital verwenden sie, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie und zum Nutzen der Anlegenden zu investieren.

Publikums-AIF sind kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Es kann sich dabei zum Beispiel um Dachfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Fonds handeln. Grundsätzlich können alle Personen in AIF anlegen. Deshalb nennt man diese auch Publikums-AIF.

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben möchten, müssen Sie das in der Regel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. 

Die Anzeige zum Vertrieb inländischer Publikums-AIF können Sie online über das MVP-Portal der BaFin stellen:

  • Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP-Portal an.
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP-Portal.
  • Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
  • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und fügen Sie diese der Anzeige bei.
  • Schicken Sie diese Dokumente ausschließlich elektronisch über das MVP-Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben.

Fügen Sie der Anzeige zusätzlich folgende Angaben und Unterlagen bei:

  • Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF enthält, insbesondere zu Namen und Sitz des AIF
  • Anlagebedingungen oder einen Verweis auf die Anlagebedingungen und gegebenenfalls die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des AIF
  • Angabe der Verwahrstelle oder einen Verweis auf die von der Bundesanstalt genehmigte Verwahrstelle des AIF
  • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des AIF
  • alle weiteren für Anlegende verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
  • falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen sogenannten Feederfonds handelt:
    • Verweis auf die genehmigten Anlagebedingungen des Masterfonds
    • Verweis auf die Verwahrstelle des Masterfonds
    • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des Masterfonds
    • Angabe, ob der Masterfonds im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Privatanlegerinnen und Privatanleger vertrieben werden darf

Die Gebühr erhebt die BaFin je Anzeige.

Gebühr: EUR 2.526,00

Sie müssen die Anzeige vor Vertrieb des AIF stellen.

Geplante Änderungen des AIF müssen Sie mindestens 20 Werktage vor Durchführung der Änderung mitteilen, ungeplante Änderungen unverzüglich nach deren Eintreten.

Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen sowie der Genehmigung der Anlagebedingungen und der Verwahrstelle teilt die BaFin Ihnen mit, ob Sie mit dem Vertrieb beginnen können.

Bearbeitungsdauer: 20 TAG

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

25.09.2023

Zuständige Stellen

Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

De-Mail

poststelle@bafin.de-mail.de

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Nein

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+49 228 4108-1550

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr

Aufzug

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Rollstuhlgerecht

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Fax

+49 228 41087774

E-Mail

verbraucherbeschwerden@bafin.de

WWW

Gebärdentelefon

Öffnungszeiten

Montag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
 

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Rollstuhlgerecht

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