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Erlaubnisse und Genehmigungen

Registrierung, Zulassung oder Anzeige nach Futtermittelverordnung

Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Futtermitteln benötigt Ihr Unternehmen eine Registrierung bzw. Zulassung oder Sie müssen Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Leistungsbeschreibung

Laut Futtermittelverordnung (FuttMV) benötigt Ihr Unternehmen eine Registrierung, eine Zulassung bzw. müssen Sie der Behörde anzeigen, wenn Ihr Unternehmen Futtermittel dekontaminiert, bei einer direkten Trocknung von Futtermitteln; wenn Ihr Unternehmen ein Drittlandsvertreter ist oder wenn Ihr Unternehmen Heimtierfuttermittel in Verkehr bringt, die nicht fertig verpackt sind.

  • Das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21, per E-Mail oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR in Jena möglich.
  • Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.
  • Bei einer Zulassung erfolgt eine Kontrolle vor Ort.
  • Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.

Für Futtermittelhersteller aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einzureichen.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Ihr Futtermittelunternehmen ist nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (siehe Rechtsgrundlage) registriert.

  • vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens gesondert zu erfolgen der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist.

Es fallen Gebühren nach der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) an.

Für Maßnahmen nach der Futtermittelverordnung (FuttMV) in der Fassung vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2004) in der jeweils geltenden Fassung fallen folgende Kosten an:

  • 72,- bis 1152,- Euro für Zulassung nach § 18 FuttMV
  • 72,- bis 576,- Euro für Registrierung nach § 21 FuttMV

Die Bearbeitungdauer beträgt 2 bis 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

  • Antrag auf Registrierung (gemäß §§ 20, 21 Futtermittelverordnung - FuttMV),
  • Antrag auf Zulassung (gemäß § 17, 18 FuttMV) bzw.
  • Anzeige (gemäß § 22 FuttMV)

Schriftform möglich: Ja

E-Mail möglich: Ja

Persönliches Erscheinen möglich: Ja

Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens gesondert zu erfolgen der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

15.10.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Futtermittelüberwachung

Telefon: +49 361 574041-357

E-Mail: Futtermittel@tlllr.thueringen.de