Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige
Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich mitteilen.
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
- Bestandsmeldung
Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Der Bestand ist der zuständigen Stelle am Ende jedes Kalenderjahres innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Gewinnung, Erzeugung, Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unter Angabe von Art und Aktivität innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Der Fund oder der Verlust von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unverzüglich zu melden.
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
27.12.2017
Zuständige Stellen
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Downloads
Mitteilung des Bestands an radioaktiven Stoffen mit einer Halbwertszeit von mehr als 100 Tagen gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV