Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen
Sie möchten neue Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb einführen oder etwas an bestehenden Handbüchern ändern? Dann müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt zur Prüfung einreichen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:
- gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
- nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
- ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
- spezialisierter Flugbetrieb (SPO)
In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:
- erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
- Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
- vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern
Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,
- ob es eine Änderung oder
- eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
- Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.
Die Prüfung Ihrer Betriebs- und Schulhandbücher beantragen Sie online über das Bundesportal:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
- Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Wenn genehmigungspflichtige Tatbestände (prior approvals) vorhanden sind, erhalten Sie
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
- Wenn die Handbücher keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthalten, bekommen Sie keine Rückmeldung.
- Sie sind als CAT- und NCC-Betreiber in Deutschland ansässig.
- Als NCO-Betreiber mit im Ausland registrierten Luftfahrzeugen können Sie den Antrag auch im Bundesportal stellen.
für die Erstgenehmigung der Betriebshandbücher:
- Betriebshandbuch Teil OM-A
- Betriebshandbuch Teil OM-B
- Betriebshandbuch Teil OM-C
- Schulungshandbuch OM-D
-
falls vorhanden:
- weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
- weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
- optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen
für die Änderung oder eine vorübergehende Änderung der bestehenden Betriebshandbücher:
-
abhängig von den betroffenen Handbuchteilen:
- Betriebshandbuch Teil OM-A,
- Betriebshandbuch Teil OM-B,
- Betriebshandbuch Teil OM-C und/oder Schulungshandbuch OM-D
-
falls vorhanden:
- weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
- weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
- optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Bitte kennzeichnen Sie die zu prüfenden Änderungen in den Handbüchern.
-
Für die Prüfung des Schulungshandbuchs OM-D fallen Gebühren an.
- Diese ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) in Abschnitt VII Nr. 16.
- Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
- Für die Prüfung der Betriebshandbücher OM-A bis OM-C fallen keine Kosten an.
Gebühr: EUR 260,00 - 800,00
Widerspruchsfrist: 1 Monat
nach Vorlage sämtlicher Unterlagen ohne Nachbesserungsbedarf
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
-
Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Als NCO-Betreiber von in Deutschland registrierten Luftfahrzeugen müssen Sie den Antrag bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde stellen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
10.12.2024
Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb online zur Prüfung einreichen
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
38001 Braunschweig
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-3299 |
Fax | +49 531 2355-3298 |
Fax | +49 531 2355-9099 |
RefB2@lba.de | |
Kabinensicherheit@lba.de | |
WWW | Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Öffnungszeiten | Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr Freitag 8:00 – 14:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-3299 |
Fax | +49 531 2355-3298 |
Fax | +49 531 2355-9099 |
RefB2@lba.de | |
Kabinensicherheit@lba.de | |
WWW | Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Öffnungszeiten | Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr Freitag 8:00 – 14:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |