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Erlaubnisse und Genehmigungen

Luftverkehr - Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Sie möchten eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegen einander antreten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen müssen. 

Leistungsbeschreibung

Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und engmaschig kontrolliert werden. An die Zuverlässigkeit des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.

Ohne unsere Erlaubnis darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. Wir prüfen, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.

Während der Veranstaltung kontrollieren wir die Einhaltung dieser Vorgaben.

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 520 

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

  • Einwilligung des Flugplatzhalters (sofern nicht der Veranstalter zugleich Flugplatzhalter ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
  • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
  • eine Karte im Maßstab 1: 25 000 sowie
  • ein Lageplan im Maßstab 1: 5 000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
  • Ein Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
  • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
  • Flugbetriebsanweisung des Veranstaltungsleiters (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
  • Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführern und auf Verlangen der Genehmigungsbehörde die Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer
  • Vereinbarungen des Veranstalters
    a) mit den Luftfahrern bzw. Luftfahrtunternehmen
    b) mit sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
    c) mit den Haftpflicht- und Unfallversicherern (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)

Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb 9. (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)

Kostenrahmen von 50 € bis 10.300 € entsprechend der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)

Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzuliegen.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

06.07.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung

Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung, Anlage 1 - Zeitlicher Ablauf des Flugprogramms