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Erlaubnisse und Genehmigungen

Jagdangelegenheiten - Allgemeine Auskunft erhalten

Jagd dient in erster Linie der Pflege und Erhaltung eines gesunden und artreichen Wildtierbestandes. Sie hat auch den Schutz des Wildes zum Ziel und soll dessen Lebensgrundlage...

Leistungsbeschreibung

Jagd dient in erster Linie der Pflege und Erhaltung eines gesunden und artreichen Wildtierbestandes. Sie hat auch den Schutz des Wildes zum Ziel und soll dessen Lebensgrundlage sichern und pflegen.

Gemeinsam mit der Obersten Veterinärbehörde gilt außerdem dem Schutz vor Wildseuchen besondere Aufmerksamkeit. So werden auf Anforderung der Veterinärbehörden u. a. Blutproben vom Schwarzwild zur Untersuchung auf Schweinepest und Brucellose gewonnen. Auch zur Kontrolle des Status "Tollwutfreie Region" werden regelmäßig Füchse zur Untersuchung eingeschickt.

Durch die Bundeswildschutzverordnung unterliegen einige Wildarten einem besonderen Schutz. Auch hierfür ist im Freistaat Thüringen die Oberste Jagdbehörde zuständig.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nimmt als Oberste Jagdbehörde im Rahmen der Fachaufsicht Einfluss auf die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Weitere Informationen zur Jagd bzw. Jagdmöglichkeiten in Thüringen finden Sie unter folgenden Seiten:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

10.08.2016

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

E-Mail: jagd@gera.de