Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung für Flug-, Dienst- und Ruhezeiten beantragen oder Meldung einreichen
Für Flug-, Dienst- und Ruhezeiten müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Genehmigung beantragen. Änderungen oder Ausnahmeregelungen sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Kommandanten-Entscheide, die mehr als eine Stunde umfassen, müssen Sie dem LBA melden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Für die erstmalige Einführung (Erstantrag) sowie die Änderung (Folgeantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA).
Bei einer erstmaligen Einführung (Erstantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten wird für das im Betriebshandbuch Teil A (OM-A) zu integrierende Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) eine Genehmigung benötigt. Das gilt für geplante Flugdienste, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern.
Bei einem Folgeantrag benötigen Sie eine Genehmigung für das im OM-A zu integrierende OMM-Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) bei
- geplanten Flugdiensten, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern,
- einer Änderung des bestehenden OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS).
Für Ausnahmen (Ausnahmeantrag) bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Es können folgende Meldungen eingereicht werden:
-
Meldung zum Kommandanten-Entscheid
- Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
- Verkürzung der Mindestruhezeit
- sonstige Meldung
Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
Als Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide folgendes melden:
- Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung der Revision des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
-
Meldung zum Kommandanten-Entscheid
- Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
- Verkürzung der Mindestruhezeit
- sonstige Meldung
Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:
- Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
- Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst
- sonstige Meldung
Nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
Als nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie als Organisation oder Einzelunternehmen beziehungsweise sonstige selbstständig tätige Person im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge und Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:
- Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
-
Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
- Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
- Ausnahmen für besondere Flüge
- Meldung zum Kommandanten-Entscheid
- sonstige Meldung
Alle Genehmigungen und Änderungen können Sie online, per E-Mail, Post oder Fax beantragen. Meldungen können Sie ebenfalls auf diesen Wegen einreichen.
Genehmigungen oder Änderungen online beantragen oder Meldungen online einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
-
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Genehmigungen oder Änderungen per E-Mail beantragen oder Meldungen einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
-
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Genehmigungen oder Änderungen per Post oder per Fax beantragen oder Meldungen einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie den Antrag aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
-
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.
- Die Antragstellung ist nur durch CAT-, NCC- und SPO-Betreibenden möglich, die in Deutschland ansässig sind.
- Im Fall von CAT-Betreibenden muss ein AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) vorliegen beziehungsweise beantragt sein.
- Im Fall von NCC- und SPO-Betreibenden muss eine Erklärung eingereicht worden sein.
Erstgenehmigung und Genehmigung der Änderung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:
- Kapitel 7 des Betriebshandbuches Teil A (OM-A)
- Genehmigung des Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten notwendig:
- Dokumentation des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS)
- Betriebshandbuch Teil D (OM-D) mit Trainingssyllabus
-
Compliance-Prüfliste Flug-, Dienst- und Ruhezeiten (FTL Compliance-Prüfliste) bei Genehmigung der Änderung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten zusätzlich:
- weitere Dokumente mit Revisionsdetails
Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:
- Anschreiben zur Ausnahmegenehmigung
- ergänzende Dokumente
Meldung zum Kommandanten-Entscheid:
- Meldeformular zum Kommandanten-Entscheid
- Stellungnahme
- weitere relevante Unterlagen
Sonstige Meldung:
- Anschreiben zur Meldung
- weitere für die Meldung relevante Unterlagen
Allgemein:
- weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: EUR 50,00 - 4.000,00
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/BJNR003460984.html
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.
Bearbeitungsdauer: 3 - 21 TAG
Links
- Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012
- Verordnung (EWG) Nummer 3922/91
- Verordnung (EG) Nummer 859/2008
- Erste Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Anwendungsbestimmungen zu Anhang III - EU-OPS - der VO (EWG) Nummer 3922/91
- Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Referat B 2
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
22.10.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
38001 Braunschweig
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-3299 |
Fax | +49 531 2355-3298 |
Fax | +49 531 2355-9099 |
RefB2@lba.de | |
Kabinensicherheit@lba.de | |
WWW | Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Öffnungszeiten | Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr Freitag 8:00 – 14:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2 |
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Telefon | |
Fax | +49 531 2355-3299 |
Fax | +49 531 2355-3298 |
Fax | +49 531 2355-9099 |
RefB2@lba.de | |
Kabinensicherheit@lba.de | |
WWW | Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Öffnungszeiten | Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr Freitag 8:00 – 14:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |