Zum Inhalt springen
Erlaubnisse und Genehmigungen

Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen sowie Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen

Wenn Sie Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen einführen oder ändern oder Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. 

Leistungsbeschreibung

Die Genehmigung neuer oder geänderter Schulungs- und Überprüfungsprogramme von Kabinen- und Flugbesatzungen können Sie beantragen, wenn Sie

  • ein gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) oder
  • eine Cabin Crew Training Organisation (CCTO) sind.

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie für folgende Luftfahrzeugarten Einführungen und Änderungen von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen:

  • Flugzeug
  • Hubschrauber

Dies betrifft folgende Schulungs- und Überprüfungsprogramme:

  • für Flugbesatzungen:
    • Grundschulung
    • Kommandantenschulung
    • Betreiber-Umschulung
    • Unterschiedsschulung
    • Befähigung einer Pilotin oder eines Piloten  zum Führen eines Flugzeugs oder Hubschraubers von jedem Pilotensitz aus
    • Ablösung von Flugbesatzungsmitgliedern während des Flugs
    • Flüge mit einer Pilotin oder einem Piloten nach Instrumentenflugregeln oder bei Nacht
    • Evidenzbasierte Ausbildung
    • Initial Crew Resource Management (CRM)  
    • betriebliche Schulung, wiederkehrende Schulung und Überprüfung
    • sonstige Schulungen (zum Beispiel Base Training)
  • für Kabinenbesatzung:
    • Grundschulung
    • Betreiberumschulung
    • Unterschiedsschulung
    • Einweisungsschulung
    • wiederkehrende Schulungen
    • Auffrischungsschulung
    • Schulungen für leitende Flugbegleiter (SCCM)
    • Schulung für den Flugbetrieb mit nur einem Flugbegleiter (Single CCM)
    • sonstige Schulung

Als Cabin Crew Training Organisation (CCTO) können Sie im Bereich Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen Folgendes beantragen:

  • Einführung oder Änderungen am Schulungsprogramm Grundschulung

Weitere Genehmigungen benötigen Sie, wenn Sie

  • synthetische Flugübungsgeräte, beispielsweise Simulator oder FSTD, anerkennen lassen wollen.
  • alternative Schulungs- und Qualifizierungsprogramme für Flugbesatzungen (ATQP) einführen oder erweitern.
  • Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten.
    • Die Genehmigung für die Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen erhalten Sie, wenn Sie diese im Rahmen der Einführung oder Änderung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen von Kabinenbesatzungen beantragen, das Luftfahrt-Bundesamt die Grundschulung für Kabinenbesatzung bereits genehmigt hat und Sie diese unabhängig von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen.
    • Sie können zusätzliche Vordrucke für Flugbegleiterbescheinigungen nachbestellen.

Sie können die Genehmigung online, per E-Mail sowie per Post und Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
    • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
    • einen Bescheid,
    • einen Kostenbescheid,
    • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
    • bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per E-Mail:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
    • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Speichern Sie den Antrag ab und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag .

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
    • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

  • Ihr Unternehmen ist in Deutschland ansässig.
  • Die Antragstellung
    • im Bereich Flugbesatzungen ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
    • im Bereich Kabinenbesatzungen und Flugbegleiterbescheinigungen ist nur durch CAT-Betreiber oder eine Cabin Crew Organisation (CCTO) möglich.
    • im Bereich Alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm (ATQP) ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
  • Als CAT-Betreiber müssen Sie ein AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) vorlegen oder beantragen.

Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:

  • Schulungshandbuch OM-D
  • Schulungsprogramme

Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:

  • Schulungshandbuch OM-D
  • Schulungsprogramme
  • Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)

Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:

  • Schulungshandbuch OM-D
  • Schulungsprogramme

Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:

  • Schulungshandbuch OM-D
  • Schulungsprogramme
  • Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)

Genehmigung ein alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) einzuführen:

  • Liste der Ausbildenden und Prüfenden
  • Implementierungsplanung
  • Abschnitt aus dem OM-D

Genehmigung einen alternativen Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) zu erweitern:

  • Hilfreiche Unterlagen zur Erweiterung

Anerkennung synthetischer Flugübungsgeräte im Rahmen der Genehmigung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen für Flugbesatzungen:

  • Qualifikation nach EU-Standards ATO-Certificate der Ausbildungseinrichtung, falls eine Europäische Luftfahrtbehörde den Simulator-Betreiber entsprechend qualifiziert hat FSTD Qualification-Certificate (nach EASA CS-FSTD) des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report, falls eine andere Europäische Luftfahrtbehörde jedoch noch nicht das LBA das Flugübungsgerät entsprechend qualifiziert hat
  • Qualifikation nach anderen Standards
    • ATO Certificate der Ausbildungseinrichtung
    • FSTD Qualification-Certificate des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report

allgemein:

  • weitere für den Antrag relevante Unterlagen

Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 100,00 - 2.000,00

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Erstgenehmigung

Bearbeitungsdauer: 1 - 48 Wochen

Änderungen

Bearbeitungsdauer: 1 - 48 Wochen

Links

  • Widerspruch
    • Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Referat B2


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

10.12.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

38001 Braunschweig


Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

38001 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-3299
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-3298
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-9099
für Flugbegleiterbescheinigungen

E-Mail

RefB2@lba.de
für Erteilung Leitungspersonal

E-Mail

Kabinensicherheit@lba.de
für Flugbegleiterbescheinigungen

WWW

Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten und Telefonzeiten:

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr

Freitag 8:00 – 14:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig


Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-3299
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-3298
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-9099
für Flugbegleiterbescheinigungen

E-Mail

RefB2@lba.de
für Erteilung Leitungspersonal

E-Mail

Kabinensicherheit@lba.de
für Flugbegleiterbescheinigungen

WWW

Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten und Telefonzeiten:

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr

Freitag 8:00 – 14:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein