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Erlaubnisse und Genehmigungen

Genehmigung für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen beantragen

Sie sind eine Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern? Als regulierte Pensionskasse benötigen Sie dazu grundsätzlich eine Genehmigung. Bei anderen Pensionskassen ist ggf. eine Genehmigung erforderlich.

Leistungsbeschreibung

Pensionskassen müssen die Änderung von Versicherungsbedingungen, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten, genehmigen lassen.

Regulierte Pensionskassen müssen auch neue Versicherungsbedingungen genehmigen lassen. 

Neue sowie geänderte Versicherungsbedingungen dürfen erst dann in Kraft gesetzt werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sie geprüft und genehmigt hat.

Um elektronisch die Genehmigung für neue oder geänderte Versicherungsbedingungen bei der BaFin zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem  Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht“
  • Wählen Sie das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie Ihre Meldung ab.
  • Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
  • Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.

  • Sie sind eine regulierte Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern oder Sie sind eine deregulierte Pensionskasse und möchten Versicherungsbedingungen ändern, die bereits in der Vergangenheit von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten.
  • Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.

  • Antrag auf Genehmigung
  • Neue beziehungsweise geänderte Versicherungsbedingungen

Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten Versicherungsbedingungen dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die BaFin bearbeitet Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten.

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

29.11.2022

Zuständige Stellen

Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

De-Mail

poststelle@bafin.de-mail.de

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

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Straßenbahn61

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Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53002 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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Fax

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Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main


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60306 Frankfurt am Main


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