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Erlaubnisse und Genehmigungen

Genehmigung der Einführung eines technischen Geschäftsplan bei einer regulierten Pensionskasse oder Genehmigung der Änderung eines technischen Geschäftsplans beantragen

Sie sind eine Pensionskasse und möchten einen technischen Geschäftsplan neu einführen oder ändern? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Ihre Pensionskasse einen neuen technischen Geschäftsplan einführen möchten oder einen technischen Geschäftsplan ändern möchten, müssen Sie dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen und genehmigen lassen. Erst dann darf der neue beziehungsweise geänderte technische Geschäftsplan in Kraft gesetzt werden.

Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu

  • den Grundsätzen für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
  • den verwendeten mathematischen Formeln und anderen Berechnungsgrundlagen.

Um elektronisch den Antrag auf Genehmigung der Neueinführung oder Änderung eines Geschäftsplans bei der BaFin zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht“.
  • Wählen Sie das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
  • Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
  • Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.

  • Sie möchten bei Ihrer Pensionskasse einen technischen Geschäftsplan ändern, der bei seiner Einführung von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden musste oder Sie möchten bei Ihrer regulierten Pensionskasse einen neuen technischen Geschäftsplan einführen.
  • Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.

  • Antrag auf Genehmigung der Einführung oder Änderung eines technischen Geschäftsplans
  • Neuer oder geänderter technischer Geschäftsplan

Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten technischen Geschäftspläne dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die BaFin bearbeitet Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten.

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

29.11.2022

Zuständige Stellen

Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

De-Mail

poststelle@bafin.de-mail.de

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

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Straßenbahn61

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Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53002 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main


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60306 Frankfurt am Main


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