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Erlaubnisse und Genehmigungen

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb und als kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation beantragen

Wenn Ihr Unternehmen als Instandhaltungsbetrieb (Part-145) oder kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO) im Luftfahrtsektor tätig werden möchte, benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. Änderungen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Leistungsbeschreibung

Luftfahrttechnische Instandhaltung umfasst alle Tätigkeiten, bei denen Luftfahrzeuge, Triebwerke oder Bauteile überholt, repariert, modifiziert und getestet werden. Eine kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO, englisch: Combined Airworthiness Organisation) ist zuständig für die Wartung und die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von nicht komplexen Luftfahrzeugen. Um als Instandhaltungsbetrieb oder als CAO tätig sein zu dürfen, benötigt Ihr Unternehmen zuvor eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Alle Änderungen der Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Instandhaltungsbetriebe:

Als natürliche oder juristische Person können Sie im Bereich Instandhaltungsbetriebe die Genehmigung sowie die nachfolgenden Änderungen online beantragen:

  • Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb, hierbei sind verschiedene Klassen von Produkten möglich
    • A – Luftfahrzeuge; Sie können Base- und Line-Maintenance beantragen sowie das Privileg zur Prüfung der Lufttüchtigkeit nach ML.A.903 für Luftfahrzeugmuster im Genehmigungsumfang
    • B - Motoren und Hilfsturbinen
    • C - Komponenten
    • D - Spezielle Leistungen
  • Änderung der Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb
    • Änderungen der Standorte, zum Beispiel neuer oder entfallender Standort, Adressänderung
    • Änderungen des Genehmigungsumfangs
    • Änderungen beim Leitungspersonal
    • Änderungen beim Lufttüchtigkeitsprüfpersonal (ARS)
    • Änderungen in der Anzahl der Beschäftigten
    • Organisationsänderungen, zum Beispiel Umfirmierung oder Änderung der Rechtsform
    • sonstige Änderungen
  • Genehmigung als Repair Station gemäß einem BASA / MAG-Abkommen oder Änderung der Genehmigung; die Genehmigung können Sie für folgende ausländische Luftfahrtbehörden beantragen oder ändern:
    • USA - Federal Aviation Administration (FAA)
    • Kanada - Transport Canada's Civil Aviation (TCCA)
    • Brasilien - Agência Nacional de Aviação Civil (ANAC)

Kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO):

Als natürliche oder juristische Person können Sie im Bereich kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO) die Genehmigung sowie die nachfolgenden Änderungen online beantragen beziehungsweise melden:

  • Genehmigung als kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO); hierbei können Sie können folgende Rechte beantragen:
    • Instandhaltung
    • Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
    • Prüfung der Lufttüchtigkeit
    • Ausstellung der Fluggenehmigung
  • Änderung der Genehmigung als kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation
    • Änderungen der Standorte, zum Beispiel neuer oder entfallender Standort, Adressänderung
    • Änderungen des Genehmigungsumfangs
    • Änderungen beim Leitungspersonal
    • Änderungen beim Lufttüchtigkeitsprüfpersonal (ARS)
    • Änderungen in der Anzahl der Beschäftigten
    • Organisationsänderungen, zum Beispiel Umfirmierung oder Änderung der Rechtsform
    • sonstige Änderungen
  • indirekte Änderung in der kombinierten Lufttüchtigkeitsorganisation melden

Anerkennung von Instandhaltungsnachweisen anderer Stellen: 

Als natürliche oder juristische Person können Sie außerdem die Anerkennung von Instandhaltungsnachweisen anderer Stellen online beantragen. Dies können Sie als Halterin beziehungsweise Halter des betroffenen Luftfahrzeugs machen oder als bevollmächtigte Person oder Organisation. "Andere Stellen" meint hierbei einen Instandhaltungsbetrieb, der nicht nach EU oder nationalem Recht genehmigt wurde.

Generell gilt: Ohne erteilte Genehmigung dürfen Sie noch keine Tätigkeiten ausführen.

Sie können die Genehmigung des Instandhaltungsbetriebs oder der CAO, die Änderung der Genehmigung, die Genehmigung als Repair Station, die Änderung der Genehmigung als Repair Station und die Anerkennung der Nachweise anderer Stellen online oder per Post beantragen. Die indirekte Änderung einer Genehmigung als CAO können Sie ebenfalls online oder per Post melden.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
    • einen Bescheid,
    • einen Kostenbescheid,
    • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
    • gegebenenfalls bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post:  

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das LBA.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
    • einen Bescheid,
    • einen Kostenbescheid,
    • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
    • gegebenenfalls bei Änderungen eine neue Genehmigungsurkunde.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Für die Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb müssen Sie die technischen Anforderungen erfüllen insbesondere:

  • 145.A.25 Anforderungen an die Betriebsstätte
  • 145.A.30 Anforderungen an das Personal
  • 145.A.35 Freigabeberechtigtes Personal und Unterstützungspersonal
  • 145.A.37  Lufttüchtigkeitsprüfpersonal
  • 145.A.40 Ausrüstung und Werkzeuge
  • 145.A.42 Komponenten
  • 145.A.45 Instandhaltungsunterlagen
  • 145.A.47 Produktionsplanung
  • 145.A.48 Durchführung der Instandhaltung
  • 145.A.50 Instandhaltungsbescheinigung
  • 145.A.55 Führung von Aufzeichnungen
  • 145.A.60 Meldung von Ereignissen
  • 145.A.65 Instandhaltungsverfahren
  • 145.A.70 Instandhaltungsbetriebshandbuch (MOE)
  • 145.A.75 Rechte der Organisation
  • 145.A.85 Änderungen bei der Organisation
  • 145.A.90 Fortdauer der Gültigkeit
  • 145.A.95 Beanstandungen
  • 145.A.120  Nachweisverfahren
  • 145.A.140  Zugang
  • 145.A.155  Sofortige Reaktion auf ein Sicherheitsproblem
  • 145.A.200  Managementsystem
  • 145.A.202  Innerbetriebliches Sicherheitsmeldesystem
  • 145.A.205  Auftragsvergabe und Vergabe von Unteraufträgen

Für die Genehmigung als CAO müssen Sie die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1383 erfüllen, insbesondere:

  • CAO.A.010 Geltungsbereich
  • CAO.A.025 Kombiniertes Lufttüchtigkeitshandbuch
  • CAO.A.030 Einrichtungen
  • CAO.A.035 Anforderungen an das Personal
  • CAO.A.040 Freigabeberechtigtes Personal
  • CAO.A.045 Lufttüchtigkeitsprüfpersonal
  • CAO.A.050 Komponenten, Ausrüstungen und Werkzeuge
  • CAO.A.055 Instandhaltungsunterlagen und Arbeitsaufträge
  • CAO.A.060 Instandhaltungsnormen
  • CAO.A.065 Freigabebescheinigung für Luftfahrzeuge
  • CAO.A.070 Freigabebescheinigung für Komponenten
  • CAO.A.075 Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
  • CAO.A.080 Unterlagen für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
  • CAO.A.085 Prüfung der Lufttüchtigkeit
  • CAO.A.090 Führung von Aufzeichnungen
  • CAO.A.095 Rechte der Organisation
  • CAO.A.100 Qualitätssicherungssystem und innerbetriebliche Prüfung
  • CAO.A.105 Änderungen bei der Organisation
  • CAO.A.110 Fortdauer der Gültigkeit
  • CAO.A.115 Beanstandungen

  • Antrag

Für die Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb:

  • für Einzelunternehmen: Nachweis zur Überprüfung des Einzelunternehmens, zum Beispiel Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
  • für juristische Personen und wenn Sie den Antrag nicht als Teil der Geschäftsführung stellen: Vollmacht durch die Geschäftsführung
  • für juristische Personen: Nachweis zur Überprüfung der Organisation, zum Beispiel einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
  • Befähigungsliste zu den Komponenten, falls die Komponenten nicht im Formular eingegeben werden
  • Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung des Leitungspersonals
  • Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung des ARS-Personals
  • Handbuch, gegebenenfalls zunächst als Entwurf

Für die Änderung einer Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb:

  • für juristische Personen und wenn Sie den Antrag nicht als Accountable Manager oder Accountable Managerin oder Stellvertretung stellen: Vollmacht durch den Accountable Manager oder die Accountable Managerin
  • bei Änderung der Adresse des Hauptgeschäftssitzes: Nachweis zur Überprüfung der neuen Adresse, zum Beispiel Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  • bei Änderung des Genehmigungsumfangs in Klasse C und falls die Komponenten nicht im Formular eingegeben werden: Befähigungsliste zu den Komponenten
  • bei Änderung des Leitungspersonals: Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung
  • bei Namensänderung bei Leitungspersonal: Nachweis der Namensänderung, zum Beispiel eine Kopie des neuen Personalausweises
  • bei Änderung des ARS-Personals: Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung
  • bei Namensänderung des ARS-Personals: Nachweis der Namensänderung, zum Beispiel eine Kopie des neuen Personalausweises
  • bei Änderung bei einer bereits anerkannten Person: Nachweise zur Änderung
  • bei Organisationsänderungen: Nachweis für Organisationsänderungen
  • bei sonstigen Änderungen: Nachweis für sonstige Änderungen
  • von den Änderungen betroffene Dokumente, zum Beispiel Handbuch oder Verfahrensanweisung/Arbeitsanweisung

Für die Genehmigung als Repair Station gemäß einem BASA / MAG-Abkommen:

  • für USA - FAA Repair Station
    • FAA Form 8400-6 (Pre-Application Statement of Intent)
    • SAS Vitals Information
  • für Kanada - TCCA Repair Station
    • TCCA Application Form 24-0093
    • MAG Supplement zum MOE 
  • für Brasilien - ANAC Repair Station
    • ANAC Application Form F-900-81
    • ANAC Supplement zum MOE

Wichtig: Antragstellende müssen sich die jeweiligen Formblätter vorab aus dem Maintenance Annex Guidance (MAG) Dokumenten oder den Webseiten der ausländischen Luftfahrtbehörden organisieren.

Für die Änderung der Genehmigung als Repair Station gemäß einem BASA / MAG-Abkommen:

  • für USA - FAA Repair Station
    • FAA Form 8310-3 (Application for Repair Station Certificate and/or Rating)
    • für Verlängerung: Statement of continued need
    • für Erweiterung/Änderung: 
      • geändertes FAA-Supplement
      • gegebenenfalls geänderte Adressen von festen Betriebsstätten hochladen 
      • gegebenenfalls geänderte Adressen von Line Maintenance Betriebsstätten hochladen
      • gegebenenfalls Geänderte Kopie der EASA Form 3
      • gegebenenfalls weitere notwendige Dokumente zur Änderung (zum Beispiel Liste der Line Maintenance Standorte (D107)
  • für Kanada - TCCA Repair Station
    • TCCA Application Form 24-0093
    • für Änderung: TCCA-Supplement zum MOE
  • für Brasilien - ANAC Repair Station
    • ANAC Application Form F-900-81
    • für Verlängerung: Statement of continued need
    • für Änderung: ANAC Supplement zum MOE

Für die Anerkennung von Instandhaltungsnachweisen anderer Stellen:

  • für juristische Personen und wenn Sie den Antrag nicht als Accountable Managerin  oder Accountable Manager oder Stellvertretung stellen: Vollmacht durch die Accountable Managerin oder den Accountable Manager 
  • wenn Sie Antrag als bevollmächtigte Person oder Organisation stellen: Nachweis der Vertretungsberechtigung, in Form einer Vollmacht
  • Genehmigungsnachweis des ausführenden Betriebs

Für die Genehmigung als CAO:

  • für Einzelunternehmen: Nachweis zur Überprüfung des Einzelunternehmens, zum Beispiel Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
  • für juristische Personen und wenn Sie den Antrag nicht als Teil der Geschäftsführung stellen: Vollmacht durch die Geschäftsführung
  • für juristische Personen: Nachweis zur Überprüfung der Organisation, zum Beispiel einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
  • Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung des Leitungspersonals
  • Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung des ARS-Personals
  • Handbuch, gegebenenfalls als Entwurf 

Für die Änderung der Genehmigung als CAO:

  • für juristische Personen und wenn Sie den Antrag nicht als Accountable Managerin oder Accountable Manager oder Stellvertretung stellen: Vollmacht durch die Accountable Managerin oder den Accountable Manager 
  • bei Änderung der Adresse des Hauptgeschäftssitz: Nachweis zur Überprüfung der neuen Adresse, zum Beispiel Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  • bei Änderung des Leitungspersonals: Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung
  • bei Namensänderung von Leitungspersonal: Nachweis der Namensänderung, zum Beispiel eine Kopie des neuen Personalausweises
  • bei Änderung des ARS-Personals: Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung
  • bei Änderung bei einer bereits anerkannten Person: Nachweise zur Änderung
  • bei Organisationsänderungen: Nachweis für Organisationsänderungen
  • bei sonstigen Änderungen: Nachweis für sonstige Änderungen
  • von den Änderungen betroffene Dokumente zum Beispiel Handbuch, Verfahrensanweisung/Arbeitsanweisung

Für die Meldung einer indirekten Änderung in der kombinierten Lufttüchtigkeitsorganisation:

  • für juristische Personen und wenn Sie den Antrag nicht als Accountable Managerin oder Accountable Manager oder Stellvertretung stellen: Vollmacht durch die Accountable Managerin oder den Accountable Manager 
  • geändertes Handbuch, gegebenenfalls als Auszug

Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 80,00 - 14.000,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Erstgenehmigung als Repair Station für die Federal Aviation Administration (FAA) der USA ist 12 Monate gültig, und kann danach um jeweils 24 Monate verlängert werden.

Geltungsdauer: 12 Monate

für Erstgenehmigung als Repair Station für die Federal Aviation Administration (FAA) der USA

Antragsfrist: 2 Monate

für Verlängerung einer Genehmigung als Repair Station für die Federal Aviation Administration (FAA) der USA

Antragsfrist: 2 Monate

Die Verlängerung einer Genehmigung als Repair Station für die Transport Canada's Civil Aviation (TCCA) als A-Rating muss alle 24 Monate verlängert werden.

Geltungsdauer: 2 JAHR

Die Erstgenehmigung als Repair Station für die brasilianische Agência Nacional de Aviação Civil (ANAC) ist 24 Monate gültig und kann danach um jeweils 24 Monate verlängert werden

Geltungsdauer: 2 JAHR

für Erstgenehmigung als Repair Station für die brasilianische Agência Nacional de Aviação Civil (ANAC)

Antragsfrist: 3 Monate

für Verlängerung einer Genehmigung als Repair Station für die brasilianische Agência Nacional de Aviação Civil (ANAC)

Antragsfrist: 2 Monate

Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.

Bearbeitungsdauer: 1 - 78 Wochen

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

23.10.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T5 - Sachgebiet T 52

38144 Braunschweig

Telefon

+49 531 23550

Fax

+49 531 23555597

E-Mail

RefT5@lba.de

WWW

Informationen zum Sachgebiet T52 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Öffnungszeiten

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Montag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 14:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein