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Erlaubnisse und Genehmigungen

Erlaubnis zur gewerblichen Postbeförderung beantragen

Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen. Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn...

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.

Eine Lizenz für das Befördern von Briefsendungen können Sie schriftlich oder per E-Mail beantragen:

  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den anderen Unterlagen per Post oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
  • Sie erhalten dann ein gesondertes Beratungsschreiben, in dem Sie zur Vorlage weiterer Informationen und Unterlagen aufgefordert werden.
  • Ihnen wird ein Ansprechpartner für das Lizenzverfahren benannt, der Sie durch das Verfahren begleitet
  • Die Bundesnetzagentur informiert Sie schriftlich darüber, ob Sie die Lizenz bekommen.

  • Sie müssen Ihr Gewerbe angemeldet haben
  • Sie dürfen nicht überschuldet oder zahlungsunfähig sein
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Anforderungen an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllen

  • Ausführliche Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
  • Gewerbeanmeldung (in Kopie, aktuell)
  • Handelsregisterauszug
  • Weitere Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) nach Aufforderung

Abhängig vom Umfang der beantragten Dienstleistungen und von der Unternehmensform: EUR 175 - 700

keine

maximal 6 Wochen nach Einreichen aller Unterlagen

Formular: Antrag auf Erteilung einer Postlizenz

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Wenn Sie Briefe von nicht mehr als 1.000 Gramm ohne Erlaubnis ausliefern, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

27.06.2018

Zuständige Stellen

Tulpenfeld 4 53113 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesnetzagentur (BNetzA), Referat 317
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-6317

E-Mail

Ref-317@bnetza.de

WWW

www.bundesnetzagentur.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53105 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesnetzagentur (BNetzA), Referat 317

53105 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-6317

E-Mail

Ref-317@bnetza.de

WWW

www.bundesnetzagentur.de

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein