Zum Inhalt springen
Erlaubnisse und Genehmigungen

Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beantragen

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchten, benötigen Sie die schriftliche Erlaubnis oder Sie müssen sich registrieren lassen.

Leistungsbeschreibung

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), früher: Kapitalanlagegesellschaft oder Fondsgesellschaft, betreut bestimmte Investmentvermögen.

Die KVG unterliegt in Deutschland seit Juli 2013 neuen Regulierungsvorschriften. Die Bedeutung des Begriffs wurde im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erweitert und gleichzeitig für offene und geschlossene Investmentvermögen definiert.

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle KVGen erlaubnispflichtig.

  • Nicht erlaubnispflichtig sind KVGen, die Fonds verwalten,
    • deren Schwellenwerte EUR 100 Millionen generell beziehungsweise EUR 500 Millionen nicht überschreiten, wenn diese Fonds keinen Finanzierungshebel und keine Anteilsrücknahmerechte innerhalb der ersten fünf Jahre aufweisen und
    • die ausschließlich Spezialfonds für institutionelle Anleger sind.

Hinweis:
Diese Fonds müssen sich bei der staatlichen Aufsicht registrieren lassen.

Eine KVG ist entweder eine externe KVG oder eine interne KVG.
Eine externe KVG darf durch die BaFin nur in 3 Rechtsformen zugelassen werden:

  • der AG,
  • der GmbH oder
  • der GmbH & Co. KG.

Zuvor muss die KVG vom Vorstand oder Geschäftsführer des Fonds mit der Verwaltung beauftragt worden sein. Entscheidet die Geschäftsführung, dass keine externe KVG bestimmt wird, ist das Investmentvermögen selbst als interne KVG anzusehen.

AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Kapitalverwaltungsgesellschaften, die mindestens einen alternativen Investmentfonds (AIF) verwalten oder zu verwalten beabsichtigen.
OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Kapitalverwaltungsgesellschaften, die mindestens einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) verwalten oder zu verwalten beabsichtigen.

Den Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft müssen Sie schriftlich bei der BaFin einreichen.

Sie müssen den Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft formlos schriftlich bei der BaFin stellen.

  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihre Unterlagen. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen wird sich die BaFin gegebenenfalls mit Ihnen schriftlich per E-Mail oder Post in Verbindung setzen, falls weitere Unterlagen notwendig sind.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie Informationen über Fristverlängerungen.
  • Die BaFin erlässt den Erlaubnisbescheid oder einen Bescheid über die Versagung der Erlaubnis sowie einen Gebührenbescheid.
  • Die BaFin veranlasst eine Bekanntmachung der Erlaubnis im Bundesanzeiger. 

Eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb Kapitalverwaltungsgesellschaft können beantragen:

  • Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland, die Investmentvermögen verwalten möchten.

Hinweis: Von der Verwaltung eines Investmentvermögens wird gesprochen, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement erbracht wird.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Nachweis eines ausreichenden Anfangskapitals
    • Nachweis über ein Anfangskapital von mindestens EUR 300.000 für eine interne KVG und EUR 125.000 für eine externe

Hinweis: In speziellen Einzelfällen können sich zusätzliche Kapitalanforderungen ergeben.

  • Nachweise über mindestens 2 zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleiter
  • Angaben über bedeutende Beteiligungen und enge Verbindungen
  • aussagekräftiger Geschäftsplan
    • unter anderem Plan-Bilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen der nächsten drei Jahre sowie eine Darstellung der geplanten internen Kontrollverfahren und der Geschäftsorganisation
  • Angaben über Vergütungspolitik und Vergütungspraxis
  • eine Auflistung aller Auslagerungsunternehmen
  • Angaben zu den Anlagestrategien
  • Einreichung des Vertrages zur Beauftragung der Verwahrstelle für jeden Investmentfonds
  • Satzung/Gesellschaftsvertrag.
     

  • Gebühren für die Erlaubniserteilung: EUR 19.185

keine

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 8 Monate

Hinweise:
Die zulässige Bearbeitungsdauer des Erlaubnisantrages für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beträgt grundsätzlich 3 Monate nach Einreichung des vollständigen Antrages. Die BaFin kann diesen Zeitraum um bis zu 3 Monate verlängern, wenn sie dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls für notwendig erachtet. Der Antragsteller ist über die Verlängerung der Frist zu informieren.
Die zulässige Bearbeitungsdauer des Erlaubnisantrages für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft beträgt sechs Monate nach Einreichung des vollständigen Antrages.

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis:
Ein Onlineverfahren ist voraussichtlich ab April 2023 möglich.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

24.06.2021

Zuständige Stellen

Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

De-Mail

poststelle@bafin.de-mail.de

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53002 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

53002 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

De-Mail

poststelle@bafin.de-mail.de

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

De-Mail

poststelle@bafin.de-mail.de

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

60306 Frankfurt am Main


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

60306 Frankfurt am Main

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

De-Mail

poststelle@bafin.de-mail.de

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung WA 4

60391 Frankfurt am Main

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-2747

E-Mail

secureWA4@bafin.de

De-Mail

poststelle@bafin.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:15 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag
09:15 Uhr bis 13:15 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein