Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang - Genehmigung
Entgelte für den Netzzugang müssen durch die zuständige Regulierungsbehörde genehmigt werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörde).
Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Entgelte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die genehmigten Entgelte sind Höchstpreise und dürfen nur in festgelegten Ausnahmen überschritten werden. Eine Überschreitung ist der Regulierungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Die Genehmigung wird befristet erteilt und mit einem Vorbehalt des Widerrufs versehen; sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Die Bundesnetzagentur ist in Thüringen im Wege der Organleihe auch für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden zuständig.
Die Unterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
- eine Gegenüberstellung der bisherigen Entgelte sowie der beantragten Entgelte und ihrer jeweiligen Kalkulation,
- die Angaben, die nach Maßgabe der Vorschriften über die die Ermittlung der Netzentgelte erforderlich sind und
- die Begründung für die Änderung der Entgelte.
Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Regulierungsbehörde.
Gebühr: EUR 1.000,00 - 50.000,00
Die Genehmigung ist mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt schriftlich zu beantragen, an dem die Entgelte wirksam werden sollen.
Beschwerde
Diese finden Sie auf den Websites der Bundesnetzagentur.