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Die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung "Markenkäse" erteilen
Wenn Sie Käse unter der Bezeichnung "Markenkäse" vermarkten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Genehmigung der zuständigen Stelle.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Produkt unter der Bezeichnung „Markenkäse“ führen möchten, dann müssen Sie dafür die Erlaubnis der zuständigen Stelle einholen. Diese wird die Einhaltung der Vorgaben zu personellen, baulichen und technischen Anforderungen prüfen sowie Nachweise der Einhaltung der Anforderungen an Markenkäse abfordern.
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Erteilung der Genehmigung per schriftlichem Bescheid
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
Die Genehmigung wird erteilt, wenn der verantwortliche technische Leiter sowie die bauliche und technische Einrichtung des Betriebes die Gewähr dafür bieten, daß der hergestellte oder fertiggelagerte Käse der Güteklasse Markenkäse entsprechen wird.
Bei Betrieben, die Käse herstellen oder fertiglagern, muß ferner Käse der Sorte, für die die Genehmigung beantragt wird, in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen den Anforderungen an Markenkäse entsprochen haben
Fertiglagerer dürfen "Markenkäse" nur in den Verkehr bringen, wenn er in einem Betrieb hergestellt ist, für den die Genehmigung zur Verwendung der Bezeichnung „Markenkäse" erteilt ist.
Formloser schriftlicher Antrag
Es fallen Kosten an.
Erteilung der Genehmigung vor Inverkehrbringen
Bei Vorliegen eines Antrags und Vorliegen der Voraussetzungen ca. 2-3 Wochen
Gemäß Bescheid
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
09.11.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Marktüberwachung Milch
Telefon: +49 361 574041-488
Telefon: +49 361 574041-439
E-Mail: Milch@tlllr.thueringen.de