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Erlaubnisse und Genehmigungen

Beratung zur Pflanzenschutzmittelanwendung - Anzeige

Für die gewerbliche Beratung zur Pflanzenschutzmittelanwendung besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht. Wenn Sie dieser Tätigkeit in Thüringen nachgehen möchten, melden Sie dies hier der zuständigen Behörde.

Leistungsbeschreibung

Für die Beratung Anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen besteht eine Anzeigepflicht. Der Betriebssitz und der Ort bzw. die Orte der Tätigkeit können in verschiedenen Bundesländern liegen. Die Meldung hat daher separat bei der jeweils örtlich zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen. Anzeigepflichtige Tätigkeiten in Thüringen sind dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) mitzuteilen.

Die Anzeigepflicht zur Beratung im Pflanzenschutz betrifft z. B. Berater der Industrie, Mitarbeiter von Beratungsunternehmen und Beratungsringen. Nicht gemeint ist hier die Erfüllung der Unterrichtungspflicht im Rahmen des Verkaufsgesprächs zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.

Die Beratung Anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen, die die dafür erforderliche Zuverlässigkeit sowie die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen und diese gegenüber der Behörde nachgewiesen haben. Auch sind Veränderungen des Personenkreises und solche, die die Betriebsangaben betreffen sowie die Beendigung der anzeigepflichtigen Tätigkeit unverzüglich anzuzeigen.

Liegen alle Voraussetzungen und Angaben vor, erfolgt die behördliche Registrierung zur Beratung im Sinne des § 10 Pflanzenschutzgesetz in Thüringen.

Nach Eingang der Anzeige prüft das Amt die Vollständigkeit, die sachliche Richtigkeit der Angaben und das Vorliegen der Voraussetzungen einer Registrierung zur gewerblichen Beratung zur Pflanzenschutzmittelanwendung. Ergeben sich Rückfragen oder Nachforderungen, so werden Sie kontaktiert. Liegen alle Voraussetzungen und Angaben vor, erfolgt die behördliche Registrierung. Sie erhalten hierüber einen Bescheid. Hierin wird Ihnen eine Registriernummer zugeteilt, die für künftige Änderungsmeldungen anzugeben ist. Zudem sind im Bescheid die gemeldeten Tätigkeitsbereiche sowie alle hierfür jeweils registrierten Personen namentlich aufgeführt. Da es sich um eine gebührenpflichtige öffentliche Leistung handelt, wird Ihnen zusätzlich ein Kostenbescheid überstellt.

Falls Sie die anzeigepflichtige Tätigkeit einstellen, genügt die formlose Mitteilung zur Abmeldung der gewerblichen Beratung zur Pflanzenschutzmittelanwendung unter Angabe Ihrer Registriernummer und des Datums der Einstellung anzeigepflichtiger Tätigkeiten an nachstehende E-Mailadresse.

Ihre Angaben werden im Rahmen pflanzenschutzrechtlicher Kontrollen systematisch und anlassbezogen überprüft.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Voraussetzung für die Beratung Anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen ist zwingend der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz (Karte) für Anwender/Berater. Zusätzlich dazu müssen regelmäßig staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Ein Berater muss demgemäß sachkundig sein und einen Kunden fachkundig über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln informieren können.

  • wahrheitsgemäß und vollständig ausgefülltes Anzeigeformular u. a. mit der Angabe der Privatadressen der beratenden Personen
  • eine beidseitige Kopie des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises für die Anwendung/Beratung (Karte) aller Personen, die einer Beratung nach Maßgabe des § 10 PflSchG in Thüringen nachgehen

Erstanzeige 15,00 EUR, Änderungsmeldung 7,00 EUR

Die Erstanzeige ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Änderungen betreffs der rechtlich geforderten Angaben sind unverzüglich und laufend anzuzeigen.

Sollten Nachforderungen von Angaben oder Unterlagen im Rahmen Ihrer Anzeige erfolgen, so können auch hierbei Fristen festgesetzt werden.

Bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zu 2 Wochen.

Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erheben. Die Frist wird auch durch rechtzeitigen Eingang in einer Zweigstelle des Landesamtes gewahrt.

Anzeige über die Beratung Anderer zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Unternehmen, die gewerblich zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten, werden auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Pflanzenschutz kontrolliert. Die Webseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bieten Ihnen einen aktuellen Überblick über die Inhalte des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms, zugelassene Pflanzenschutzmittel und alles, was bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten ist: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/psm_anwender_node.html

Weiterführende Informationen z. B. zur Erlangung des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises oder zu den erforderlichen Fortbildungen finden Sie auch auf folgender Webseite:

https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzenschutzrecht/sachkunde

Kommen Sie als gesetzlich Verpflichteter Ihrer Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig nach, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum,
Referat Pflanzenschutz und Saatgut

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum,
Referat Pflanzenschutz und Saatgut

12.05.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Die erhobenen Daten werden ausschließlich im Sinne der §§ 9 und 10 PflSchG verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie unterliegen dem Datenschutz.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt

Telefon

+49 361 574198-000

Fax

+49 361 574198-140

E-Mail

pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Pflanzenschutz

Telefon: +49 361 574198-111

Telefon: +49 361 574198-000

E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

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Anzeige über die Beratung Anderer zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln - (Thüringen)