Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut beantragen
Sie möchten in Ihrem Ökobetrieb konventionelles Saatgut für Versuchszwecke nutzen, wissen aber nicht, ob das erlaubt ist? Ggf. kann die zuständige Behörde, in Thüringen das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) kann zu Forschungszwecken, im Rahmen kleiner Feldversuche oder Sortenerhaltung bzw. Produktinnovation die Genehmigung zur Verwendung konventionellen Saatguts erteilen. Die Anträge müssen über die für Ihren Betrieb zuständige private Ökokontrollstelle eingereicht werden. Ihre Kontrollstelle prüft die Plausibilität des Antrags und leitet diesen an das TLLLR weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 4 Wochen. Anträge müssen vor Aussaat gestellt werden.
- Ausfüllen des Antrags zur Genehmigung konventionellen Saatguts zu Versuchszwecken, Forschung, Sortenerhalt, Produktinnovation durch den Betrieb
- alle Angaben im Antrag ausfüllen und an zuständige private Kontrollstelle weiterleiten
- Kontrollstelle prüft Antrag auf Plausibilität und leitet diesen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
- TLLLR prüft Angaben und Genehmigung des Antrags
- Bescheiderstellung durch TLLLR
Für die Entgegennahme der Anträge wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle.
Für die Genehmigung ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Telefon: +49 (0) 3641 57 4041 - 162 oder - 179
E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de
- nur Saatgut zu Forschungszwecken, kleinen Feldversuchen, Sortenerhalt bzw. Produktinnovation
- Antrag vollständig ausgefüllt
Es werden Gebühren gemäß Nr. 5.9.1.6 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) erhoben.
- 75,- bis 1000,- Euro
- vor Aussaat beantragen
- i. d. R. gilt Ausnahmegenehmigung für eine Saison, bei Forschungsprojekten ggf. für die Dauer des Projektes
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
2 bis 4 Wochen
- Anhang II Teil I Nummer 1.8.5.1. d) der Verordnung (EU) 2018/848
Weitere gesetzliche Grundlagen finden Sie in den nachstehenden Links.
Links
- Verordnung (EU) 2018/848
- Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus sowie zur Regelung der Anforderungen an die Bio-Kennzeichnung in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Öko-Landbaugesetz - ÖLG)
- Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft vom 24. Juni 2004 (LandEForstWZustV TH 2004)
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Antrag Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln
- Schriftform möglich: ja
- E-Mail möglich: ja
- Persönliches Erscheinen möglich: nein
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
29.04.2021
Für die Entgegennahme der Anträge wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle.
Für die Genehmigung ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Telefon: +49 (0) 3641 57 4041 - 162 oder - 179
E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de
Weitere Informationen erhalten Sie über die nachstehenden Links.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |