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Erlaubnisse und Genehmigungen

Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut beantragen

Sie möchten in Ihrem Ökobetrieb konventionelles Saatgut für Versuchszwecke nutzen, wissen aber nicht, ob das erlaubt ist? Ggf. kann die zuständige Behörde, in Thüringen das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Leistungsbeschreibung

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) kann zu Forschungszwecken, im Rahmen kleiner Feldversuche oder Sortenerhaltung bzw. Produktinnovation die Genehmigung zur Verwendung konventionellen Saatguts erteilen. Die Anträge müssen über die für Ihren Betrieb zuständige private Ökokontrollstelle eingereicht werden. Ihre Kontrollstelle prüft die Plausibilität des Antrags und leitet diesen an das TLLLR weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 4 Wochen. Anträge müssen vor Aussaat gestellt werden.

  • Ausfüllen des Antrags zur Genehmigung konventionellen Saatguts zu Versuchszwecken, Forschung, Sortenerhalt, Produktinnovation durch den Betrieb
  • alle Angaben im Antrag ausfüllen und an zuständige private Kontrollstelle weiterleiten
  • Kontrollstelle prüft Antrag auf Plausibilität und leitet diesen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
  • TLLLR prüft Angaben und Genehmigung des Antrags
  • Bescheiderstellung durch TLLLR

Für die Entgegennahme der Anträge wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle.

Für die Genehmigung ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Telefon: +49 (0) 3641 57 4041 - 162 oder - 179

E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de

  • nur Saatgut zu Forschungszwecken, kleinen Feldversuchen, Sortenerhalt bzw. Produktinnovation

  • Antrag vollständig ausgefüllt

Es werden Gebühren gemäß Nr. 5.9.1.6 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) erhoben.

  • 75,- bis 1000,- Euro

  • vor Aussaat beantragen
  • i. d. R. gilt Ausnahmegenehmigung für eine Saison, bei Forschungsprojekten ggf. für die Dauer des Projektes
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat

2 bis 4 Wochen

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Antrag Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln

  • Schriftform möglich: ja
  • E-Mail möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen möglich: nein

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

29.04.2021

Für die Entgegennahme der Anträge wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle.

Für die Genehmigung ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Telefon: +49 (0) 3641 57 4041 - 162 oder - 179

E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Ökolandbau

Telefon: +49 361 574041-447

E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de