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Erlaubnisse und Genehmigungen

Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Tätigkeit anzeigen

Wenn Sie vorübergehend als ausländischer Finanzanlagenvermittler und -berater in Deutschland arbeiten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen. Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe anmelden.

  • Sie sind Bürger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Sie unterhalten eine rechtmäßige Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem dieser Staaten

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (z.B. durch Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
  • Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
  • Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes belegen,
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation, wenn die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlergewerbes auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist,
  • anderenfalls ein Nachweis, dass Sie in den vorhergehenden zehn Jahren im Niederlassungsstaat mindestens zwei Jahre ein Finanzanlagenvermittlergewerbe ausgeübt haben,
  • Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.

Sind Sie Gewerbetreibender aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat, können Sie Unterlagen aus Ihrem Herkunftsstaat verwenden, die belegen, dass Sie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse eines Gewerbetreibenden erfüllen.

Es fallen Gebühren an. Diese ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen.

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

07.02.2023

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja