Anzeige für die beabsichtigte Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen nach Anhang I Nummer 5.4.2.3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 Tonnen beabsichtigt, hat dies spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) oder dem Thüringer Landesbergamt, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Die Anzeige ist von den verantwortlichen Personen, die beabsichtigen, Stoffe und Gemische der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 Tonnen zu lagern, bei der zuständigen Behörde zu erstatten.
Im Falle einer elektronischen Anzeige kann diese Mehrfertigungen sowie die Übermittlung der der Anzeige beizufügenden Unterlagen auch in schriftlicher Form verlangen.
Bei Zuständigkeit des TLV wenden Sie sich an die örtlich zuständige Regionalinspektion der Abteilung 6 Arbeitsschutz.
Die Lagerung ist nach dem Stand der Technik auszuführen, so dass Menschen und Umwelt nicht gefährdet werden.
Die im Abschnitt 5.4 der GefStoffV ausgewiesenen Vorsorgemaßnahmen sind umzusetzen.Grundmaßnahmen wie der Schutz gegen Witterungseinflüsse, gegen Verunreinigungen und gefährliche Zusammenlagerung, vor unbefugtem Zugang, der Brandschutz und der Schutz vor unzulässiger Beanspruchungen und zusätzliche Maßnahmen sind sicherzustellen.
Mindest- und Schutzabstände zu dauerhaft bewohnten Gebäuden und Verkehrswegen sind zu ermitteln und einzuhalten.
Stoffe und Gemische der Gruppe A dürfen nur in eingeschossigen Gebäuden gelagert werden.
Die Mitteilung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Beschreibung der Bauart und Einrichtung des Lagers mit Grundrissen und Schriften
- Lageplan (1:1000), aus dem die Lage zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrswegen im Umkreis von 350 Metern ersichtlich ist
Hinweis: Im Lageplan sind die eingezeichneten Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen oder zu Wohnzwecken zu kennzeichnen.
Für die Anzeige der beabsichtigten Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 Tonnen nach Anhang I Nr. 5.4.2.3 GefStoffV im Zuständigkeitsbereich des TLV sind keine Gebühren fällig.
- Mitteilung spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Lagerung
- unverzüglich bei Änderungen der Angaben zu Art und Höchstmenge der zu lagernden Stoffe und Gemische
zeitnah nach Antragseingang
- Anzeige über die beabsichtigte Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 Tonnen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, Nummer 5 Ammoniumnitrat, Abschnitt 5.4.2.3)
Die Anzeigen im Zuständigkeitsbereich des TLV sind im Rahmen der ausgewiesenen örtlichen Zuständigkeiten an die entsprechenden Regionalinspektionen des TLV zu stellen.
Diese können Sie bei auftretenden Fragen zur Antragsstellung unterstützen. Konkrete Ansprechpartner sind unter den ausgewiesenen Telefonnummern zu erfragen.
Thüringer Landesamt Verbraucherschutz
31.05.2018
Zuständige Stellen
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
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Anzeige über die beabsichtigte Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen