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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Sprengstoff Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde anerkennen

Für die Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine staatliche Anerkennung durch di...

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde.

Die Lehrgangsanerkennung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeitschutz.
 

Zu erbringen sind die Nachweise der fachlichen und persönlichen Eignung durch Vorlage von Abschlüssen, Zeugnissen und der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr sein sollen.

  • detailierter Lehrplan,
  • Lehrgangsunterlagen,
  • Prüfungsordnung,
  • Prüfungsfragen,
  • Stundenplan mit Zuordnung der Lehrkräfte,
  • Angaben zur Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Unternehmung,
  • Nachweis einer Haftplichtversicherung

Ist der Antrag unvollständig, teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche Unterlagen nachzureichen sind.

Die Lehrgangsanerkennung ist kostenpflichtig.

Für die Lehrgangsanerkennung ist derzeit ein Gebührenrahmen von 150 bis 1.000 EUR festgelegt.

Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung muss rechtzeitig vor dem Beginn des ersten Lehrgangs eingereicht werden.

Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine Fristverlängerung ist zu begründen. Sie wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.

Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Klage vor dem Verwaltungsgericht).

Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung wird formlos eingereicht.

Die Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffrecht in der aktuellen Fassung sind zu beachten.

Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesbergamt zuständige Behörde

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

21.03.2022

Zuständige Stellen

Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon

0361 57381-1000

Fax

0361 57381-1800

E-Mail

Poststelle@tmasgff.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleThüringenhalle

Straßenbahn1

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 8

Gebühren: Nein

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

99106 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

99106 Erfurt

Telefon

0361 57381-1000

Fax

0361 57381-1800

E-Mail

Poststelle@tmasgff.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleThüringenhalle

Straßenbahn1

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 8

Gebühren: Nein

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Tennstedter Staße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

+49 361 573831-000

Fax

+49 361 573831-062

E-Mail

feuerwerk@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Telefon

+49 361 573831-000

Fax

+49 361 573831-062

E-Mail

feuerwerk@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja