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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Schornsteinfeger

Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht zu kehren und zu überprüfen sowie die nach der "Verordnung über kleine und mittlere...

Leistungsbeschreibung

Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht zu kehren und zu überprüfen sowie die nach der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV " vorgeschriebenen Messungen durchführen zu lassen.

Bis zum 31.12.2012 ist nur der Bezirksschornsteinfegermeister befugt, diese Arbeiten durchzuführen. Ab 01.01.2013 ist die Durchführung dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Für die Schornsteinfegerarbeiten, vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, können sich die Eigentümer dann ihren Schornsteinfeger dazu selbst aussuchen.

Für die Erarbeitung der Kehr- und Überprüfungsordnung für das Schornsteinfegerwesen ist das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zuständig.

Wer Ihr zuständiger bevollmächtigter Schornsteinfeger ist und welche Gebühren anfallen, erfahren Sie beim Gewerbeamt.

Die Gebühren sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des BMWi festgesetzt. Sie sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja