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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater ablegen

Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen beraten oder Anlageberatung erbringenmöchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlagen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlagen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten. Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

  • An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufs, Ort und Zeit.
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
  • Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie darüber eine Bescheinigung.

Keine besonderen Voraussetzungen
 

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung.

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
  • Die bestandene Sachkundeprüfung gilt lebenslang

Die Bescheinigung erhalten Sie regelmäßig binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Widerspruch. Details sind dem Bescheid über das Bestehen/Nichtbestehen über die Prüfung zu entnehmen.

  • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
  • Onlineverfahren: nein
  • Schriftform: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

§ 4 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) führt die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse auf. Die Liste ist abschließend.
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Seite des DIHK: Überblick Sachkundeprüfungen der Industrie- und Handelskammern